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Freiwilliger Bereitschaftsdienst "kündbar"?

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Öffdler:
hat denn dein AV eine (erweiterte) Schriftformklausel?

BAT:
Ja.
"Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages sind nur wirksam, wen sie schriftlich vereinbart werden."

Öffdler:
dann würde ich sagen, dass der Bereitschaftsdienst eben nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden ist und bei Teilzeit auch nicht einseitig angeordnet werden kann.

BAT:
Gut, dann werde ich den Vorgesetzten auffordern, mich ab 2025 nicht mehr einzutragen.

Öffdler:
genau, dann abwarten, was passiert und auf welcher Grundlage man Dir ggf. weiter Bereitschaftsdienst anordnen möchte.

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