Hallo zusammen,
aus familiären Gründen (Krankheit meines Mannes) möchte ich unbezahlten Sonderurlaub nach § 28 TvÖD beantragen. Ich habe jetzt aber leider nichts gefunden für wie lange dies höchstens möglich ist. Gibt es hierzu eine Regelung? 1-2 Jahre oder länger, kürzer?
Vielen Dank.
Gruß
Gundi