Autor Thema: Welche Kündigungsfrist (in der Probezeit) gilt?  (Read 480 times)

hallohoho

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Hallo,

wenn ein AV nach dem § 14 Abs. 2 TzBfG geschlossen wird - mit einer sechswöchigen Probezeit, und im AV steht, dass nach § 34 TVöD ordentlich gekündigt werden kann und es weder im AV noch in der Niederschrift zum Nachweisgesetz einen Hinweis auf diese vierwöchige Kündigungsfrist nach dem § 622 BGB gibt, dann sollte doch der § 34 TVöD gelten, oder?!

Oder "schlägt" das BGB den TVöD?

Im AV wird auf das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB hingewiesen.

In der Niederschrift zum Nachweisgesetz steht außerdem, dass sich die Voraussetzungen einer Kündigung sowie das bei der Kündigung zu beachtende Verfahren nach für den Arbeitgeber und den Beschäftigten nach den einschlägigen tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen richten.

Weder im AV noch in der Niederschrift zum Nachweisgesetz wird auf den § 30 Abs. 4 TVöD hingewiesen.

Danke.

Grüße
« Last Edit: 15.04.2024 09:14 von hallohoho »

McOldie

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Antw:Welche Kündigungsfrist (in der Probezeit) gilt?
« Antwort #1 am: 15.04.2024 10:18 »
§ 622 BGB schreibt Mindestkündigungsfristen vor, von denen nur in den im Gesetz aufgeführten Fällen abgewichen werden kann. Gemäß § 622 Abs. 4 BGB können die gesetzlichen Kündigungsfristen durch tarifvertragliche Fristen ersetzt werden. Hiervon ist im TVöD Gebrauch gemacht worden.
Insoweit gelten die Fristen des TVöD.