Es ist hier aber tatsächlich so, dass alle zu erledigten Aufgaben nur ein Ziel haben. Es wird hier auch nicht vom AG festgelegt, wann die Person dies erledigt, wie z.B.: Montag wird dies gemacht, Dienstag das, usw. Die Person legt alles selbst fest, wann sie was erledigt, damit das Ziel erreicht wird.
Hierzu gibt es auch zwei Urteile: BAG 4 AZR 816/16 und BAG 4 AZR 195/20