Ich kenne zwar nur das Niedersachsenrecht, gehe aber nach der Schilderung davon aus, das auch BW gegenderte Wahlen hat.
Tatsächlich werden bei Mehrheitswahlen aber die vorher ermittelte Zahl der Sitze für Männer/Frauen nicht mehr beachtet, sondern dann zählen die meisten Stimmen.
Ausnahme hiervon, dass eine Frau auf diese Art gar keinen Sitz bekommen würde, dann wäre ein sogenannter Minderheitensitz zu vergeben an die Frau mit den meisten Stimmen.