Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Wie genau muss Dienstellenleitung Kündigung begründen
MoinMoin:
Danke für die Links, also ist kein Psychogram notwendig, subjektive Kriterien sind ausreichend.
kraemerchen:
§ 61 HPVG und diverse Urteile von VGs. Umfassend bedeutet nicht nur ein Wort als Begründung!
MoinMoin:
Klar auch subjektive Kriterien schreibt man durchaus in ganzen Sätzen.
Links zu den VGs?
maiklewa:
--- Zitat von: MoinMoin am 18.04.2024 15:51 ---Klar auch subjektive Kriterien schreibt man durchaus in ganzen Sätzen.
Links zu den VGs?
--- End quote ---
Ich würde einfach mal in die Kommentierungen schauen. ;-)
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version