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Wie genau muss Dienstellenleitung Kündigung begründen

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MoinMoin:
Danke für die Links, also ist kein Psychogram notwendig, subjektive Kriterien sind ausreichend.

kraemerchen:
§ 61 HPVG und diverse Urteile von VGs. Umfassend bedeutet nicht nur ein Wort als Begründung!

MoinMoin:
Klar auch subjektive Kriterien schreibt man durchaus in ganzen Sätzen.

Links zu den VGs?

maiklewa:

--- Zitat von: MoinMoin am 18.04.2024 15:51 ---Klar auch subjektive Kriterien schreibt man durchaus in ganzen Sätzen.

Links zu den VGs?

--- End quote ---

Ich würde einfach mal in die Kommentierungen schauen. ;-)

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