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Wie genau muss Dienstellenleitung Kündigung begründen
MoinMoin:
--- Zitat von: carriegross am 17.04.2024 07:54 ---
--- Zitat von: clarion am 17.04.2024 06:15 ---Probezeitkündigungen dürfen ohne Begründung ausgesprochen werden. Aber beim PR ist dann eine umfassende Begründung erforderlich, die der oder die Gekündigte notfalls durch Akteneinsicht in die Personalakte erfährt?
--- End quote ---
Soll wohl so sein?! Und die umfassende Begründung müsste dann wohl tatsächlich in der Anhörung an den PR stehen und somit in der PA sein.
--- End quote ---
Warum sollten Inhalte der Beteiligung in der PA stehen? Mehr als ein "PR stimmte am x.x.xxx der Massnahme zu braucht" es doch nicht, oder?
carriegross:
--- Zitat von: MoinMoin am 17.04.2024 09:17 ---
--- Zitat von: carriegross am 17.04.2024 07:54 ---
--- Zitat von: clarion am 17.04.2024 06:15 ---Probezeitkündigungen dürfen ohne Begründung ausgesprochen werden. Aber beim PR ist dann eine umfassende Begründung erforderlich, die der oder die Gekündigte notfalls durch Akteneinsicht in die Personalakte erfährt?
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Soll wohl so sein?! Und die umfassende Begründung müsste dann wohl tatsächlich in der Anhörung an den PR stehen und somit in der PA sein.
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Warum sollten Inhalte der Beteiligung in der PA stehen? Mehr als ein "PR stimmte am x.x.xxx der Massnahme zu braucht" es doch nicht, oder?
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So, wie ich es verstanden habe, muss die Dienststellenleitung den PR nach dem HPVG umfassend bzgl. einer geplanten (Probezeit-)kündigung i. R. d. Anhörung unterrichten. Ein einfaches "passt nicht ins Team" z. B. reicht da nicht. Und dieses Anhörungsschreiben gehört in die PA.
Der PR kann entweder Bedenken anmelden oder nicht. Nur, wie soll der Bedenken anmelden oder nicht, wenn er nicht umfassend über die Kündigungsgründe unterrichtet wurde?
MoinMoin:
Wieso sollte ein "passt nicht ins Team" nicht reichen?
Soll man da dann noch ein Psychogram mitliefern?
FearOfTheDuck:
Konterkariert das nicht ein wenig den Sinn einer Probezeitkündigung, wenn ich plötzlich Gründe anführen muss?
Öffdler:
also nach meinem Kenntnisstand reicht zumindest im Bereich des BetrVfG ein nicht näher zu begründendes Werturteil. Zu finden beispielsweise hier:
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Betriebsratsanhoerung-bei-Kuendigung-in-der-Probezeit~.html
Das scheint aber auch für den Personalratsbereich zu gelten:
https://www.roessler-recht.de/das-mitwirkungsrecht-des-personalrats-bei-einer-probezeitkuendigung
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