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Stufen im TV-L bei Neueinstellung

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Landesdiener:

--- Zitat von: MoinMoin am 16.04.2024 07:35 ---Aber egal: Die Leute, die sich in Stufe 1 einstellen lassen sind halt selber Schuld, wenn sie den Vertrag unterschreiben und nicht die Möglichkeiten von §16 ausschöpfen, es sind immer zwei die unterschreiben.

--- End quote ---
Wie die Stufenzuordnung ist, weiß man bei Vertragsunterzeichnung im Zweifel nicht (verbindlich). Die Verträge die ich kenne, Vorlagen des LBV BW, haben zum Beispiel keine Regelung zur Stufenzuordnung. Da müsste (und sollte) man vor Unterschrift also auf anderem Weg (verbindlich) klären.

MoinMoin:

--- Zitat von: Landesdiener am 16.04.2024 14:55 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 16.04.2024 07:35 ---Aber egal: Die Leute, die sich in Stufe 1 einstellen lassen sind halt selber Schuld, wenn sie den Vertrag unterschreiben und nicht die Möglichkeiten von §16 ausschöpfen, es sind immer zwei die unterschreiben.

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Wie die Stufenzuordnung ist, weiß man bei Vertragsunterzeichnung im Zweifel nicht (verbindlich). Die Verträge die ich kenne, Vorlagen des LBV BW, haben zum Beispiel keine Regelung zur Stufenzuordnung. Da müsste (und sollte) man vor Unterschrift also auf anderem Weg (verbindlich) klären.

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Warum auf anderen Weg? man schreibt es rein oder lässt es reinschreiben, bevor man es unterschreibt.
Dann muss halt das LBV da eine Zeile hinzufügen in ihren Vorlagen.
Also ich habe stets in meinen AVs drin stehen gehabt in welcher Stufe ich eingestellt werden.

Landesdiener:
Hier bei uns in BW ist das nicht so, da wird sich vermutlich auch nichts ändern. Aber interessant, dass das bei anderen Arbeitgebern (sinnvollerweise) gemacht wird. Wahrscheinlich eine BW-Eigenart...

Organisator:

--- Zitat von: Landesdiener am 16.04.2024 15:27 ---Hier bei uns in BW ist das nicht so, da wird sich vermutlich auch nichts ändern. Aber interessant, dass das bei anderen Arbeitgebern (sinnvollerweise) gemacht wird. Wahrscheinlich eine BW-Eigenart...

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Nicht typischerweise BW-Eigenart. Es gibt auch andere TV-L -AG die die Stufenprüfung erst nach Beginn des Arbeitsverhältnisses vornehmen. Schuld eigen, wenn man sich drauf einlässt.

Landesdiener:
Ja, deswegen meinte ich, dass man sich in diesem Fall dann auf anderem Weg um eine verbindliche Aussage zur Stufenzuordnung bemühen sollte. Ob das dann gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt und ob man die Stelle dann trotzdem antritt, nochmals auf einem anderen.

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