Autor Thema: Eingruppierung von S11b auf S12  (Read 2909 times)

Gwstw11

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Eingruppierung von S11b auf S12
« am: 16.04.2024 09:19 »
Hallo,

ich bin bei einem freien Träger der Jugendhilfe angestellt, der in Anlehnung an den TVöD zahlt. Vielleicht kann mir trotzdem jemand etwas zu meiner Frage beantworten.
In Verhandlungen mit unserem Auftraggeber, dem Landratsamt wurde für meine Tätigkeit per Dezember die Entgeltgruppe S12, statt vorher die S11b bestätigt.
Mein Träger zahlt laut Arbeitsvertrag in Anlehnung an den TVöD Bund mit den ausgehandelten Gruppen, allerdings lässt er sich immer Zeit (für mich nicht transparent nachvollziehbar) wann er die aktuell gültigen Fassungen zahlt.
Februar 2024 würde ich in der 11b von der Stufe 3 in die 4 aufsteigen. Deshalb habe ich vorsorglich einen Antrag auf Verbleib in der S11b gestellt.
Nun meine Frage(n): weil sich mein AG Zeit lässt mit der Einstufung in die S12 laufen meine Kollegen und ich bis dato immer noch in der S11b. Meine Stufenerhöhung wurde durch meinen Antrag auf "Eis" gelegt und wird erst nachgezahlt, wenn ich eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum AV unterschreibe.

Meine erste Frage: ist dies so rechtens?

In einem ähnlich fall vor einigen Jahren vom Wechsel von der EG9 Bund in die S 12 hat mein Arbeitgeber nach 5 Monaten erst die neue Gruppe bezahlt, aber diese Monate nachgezahlt.
Meine Frage dazu: könnte er mich wieder in die Stufe 3 zurück versetzen, wenn er zu einem späteren Zeitpunkt die neue Eingruppierung umsetzt und dementsprechend nachzahlt, obwohl ich in dieser Zeit schon in die 4 aufgestiegen bin?

Ich bitte um Meinungen. Das würde mir sehr helfen.

Die Kommunikation mit meinem Träger ist sehr schlecht. Deshalb erhoffe ich mir in einem Gespräch mit meinem AG diesbezüglich nichts.

Danke!

McOldie

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Antw:Eingruppierung von S11b auf S12
« Antwort #1 am: 16.04.2024 12:51 »
Wenn dir der Arbeitgeber dauerhaft die Aufgaben nach S 12 (schwierige Tätigkeiten) übertragen hat, bist du kraft Tarifautomatik seit diesem Zeitpunkt in S 12 eingruppiert mit den Folgen bei der Stufenzuordnung. 

Gwstw11

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Antw:Eingruppierung von S11b auf S12
« Antwort #2 am: 16.04.2024 15:16 »
Danke für die Antwort!

"Dieser Zeitpunkt" meint Dezember 2023? Und weil ich da noch in Stufe 3 war, beginnt die Laufzeit ab Dezember in Stufe 3 von vorn in der EG S12?

McOldie

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Antw:Eingruppierung von S11b auf S12
« Antwort #3 am: 17.04.2024 12:56 »
Danke für die Antwort!

"Dieser Zeitpunkt" meint Dezember 2023? Und weil ich da noch in Stufe 3 war, beginnt die Laufzeit ab Dezember in Stufe 3 von vorn in der EG S12?

Nein.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem dir die schwierigen Tätigkeiten übertragen wurden. Wenn dieses vor dem Dezember 2023 geschehen ist, gilt dieser frühere Zeitpunkt. Wenn die Tätigkeiten bereits seit Einstellung den Tätigkeitsmerkmalen der EG S 12 entsprochen haben, ist er einstellungszeitpunkt maßgeblich. Die höhere Vergütung kann aber nur unter Wahrung der Ausschlussfrist gezahlt werden.Mir ist bewusst, dass Freie Träger nur das zahlen dürfen, was der Zuwendungsgeber finanziert. Aber wenn der AG so "dumme" Arbeitsverträge macht, muss er auch die Konsequenzen tragen.