Autor Thema: Außerordentliche Änderungskündigung - Herabstufung - Dienstort  (Read 1384 times)

TJHooker74

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Hallo zusammen!

Ich bin Angestellter eines Bundeslandes (TV-L), älter als 40 und länger als 15 Jahre dabei.

In der Dienststelle, in der ich tätig bin, findet aktuell eine überprüfung der Strukturen statt und am Ende dieser Überprüfung könnten Veränderungen stehen, die eventuell auch mich betreffen.

Die von mir bislang übernommene Aufgabe wird weder hier noch im Bundesland entfallen, hier künftig aber u.U. von einer anderen Stelle des Landes oder einer externen Stelle übernommen.

Was kann mir nun schlimmstenfalls passieren?

Was ich bislang meine herausgefunden zu haben (gerne korrigieren/ergänzen (oder bestätigen))
Da ich, soweit ich es verstanden habe, "ordentlich unkündbar" bin, bliebe nach meinem Verständnis nur nur eine "außerordentliche Kündigung" oder eine "außerordentliche Änderungskündigung".
 
Eine personen- oder verhaltenbedingte Kündigung schließe ich mal aus, es bliebe also nur noch die betriebsbedingte Kündigung, immerhin fällt meine Stelle hier ggf. weg, weil die zughörige Aufgabe anderweitig übernommen wird (s.o.). Vor einer solchen Kündigung müsste das Land aber mildere Maßnahmen prüfen, mir z.B. eine andere Stelle anbieten (die bei der Größe des Arbeitgebers ja vermtl. vorhanden sein dürfte, da, siehe oben, die von mir wahrgenommene Aufgabe im Land nicht entfällt). Damit wäre m.E. auch die "Beendigungskündigung" aus dem Spiel und es bliebe nur noch die "Änderungskündigung". Im Zuge dieser könnte das Land mich ggf. herabgruppieren, aber auch hier müsste es mildere Maßßnahmen prüfen, nämlich ob nicht eine meiner Vergütungsstufe entsprechende Stelle "irgendwo" vorhanden ist, was, bei der Größe des Arbeitgebers, vermutlich der Fall ist. Ggf. könnte auch mein Dienstort verändert werden (oder nicht?), da ich aber schon in der größten Stadt des Landes arbeite und hier auch das Gros der Landesverwaltung ansässig ist, hielte ich das für eher unwahrscheinlich.

Alles in Allem stehe ich also gut da, WENN alles stimmt, was ich - wie gesagt - MEINE herausgefunden zu haben.

Was sagt die Community dazu, liege ich richtig? Und wie verfahren Bundesländer in solchen und/oder ähnlichen fällen in der Praxis?

VIELEN DANK!


TV-Ler

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Was ich bislang meine herausgefunden zu haben (gerne korrigieren/ergänzen (oder bestätigen))
Da ich, soweit ich es verstanden habe, "ordentlich unkündbar" bin, bliebe nach meinem Verständnis nur nur eine "außerordentliche Kündigung" oder eine "außerordentliche Änderungskündigung".

Zitat aus deinem Thread vom 14.04.:
Und was gilt für mich?
(Ich bin seit 2002 "dabei, also noch nach BAT eingestellt, war aber am 31 Oktober 2006 noch nicht "unkündbar" sondern bin es in der Zwischenzeit erst geworden.)

DANKE!
Was immer in dem anderen Thread diskutiert wurde:
"Unkündbar" sind diejenigen Beschäftigten, die es am 31.10.2006 nach den Regeln des ehemaligen BAT bereits waren.
Wer am 01.11.2006 nicht "unkündbar" war, ist auch durch weiteren Zeitablauf nicht in diese "Unkündbarkeit" hineingewachsen.

Ein "...bin es in der Zwischenzeit erst geworden." gibt es also nicht.

TJHooker74

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Da habe ich u.U. falsche Formulierungen verwendet, sorry.

Ich beziehe mich auf §34.2 TV-L.
Also nicht "unkündbar" sondern "nur aus wichtgem Grund kündbar".

Letzteres habe ich mit "ordentlich unkündbar" übersetzt, das war aber u.U. nicht ganz korrekt.

MoinMoin

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Warum sollte der AG dir kündigen wollen?
Nur weil deine Tätigkeit von München nach Zwiesel ausgelagert wird, oder von Hannover nach Emden?
Ist doch kein Problem, er versetzt dich dann dorthin und du musst entscheiden ob du umziehen oder kündigen willst oder den AG bittest, dass er dir eine andere Tätigkeit vor Ort (sofern vorhanden) anbietet.

Landesdiener

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Ja eben, warum sollte dir gekündigt werden? Sehr viel wahrscheinlicher ist eine Zuweisung neuer Aufgaben und oder eine Änderung des Dienstortes.

MoinMoin

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Auch wenn man nicht "unkündbar" wäre, würde in einer solchen Konstellation der AG nicht einfach kündigen können, ohne alternativen Anzubieten.

TJHooker74

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Zunächst @all: DANKE für eure Beteiligung!

Touché, vielleicht schaue ich wirklich ZU negativ auf den Vorgang.

Andererseits versuche ich herauszufinden, was mir SCHLIMMSTENFALLS passieren kann...

An einen Arbeitsplatzverlust glaube ich allerdings auch selbst nicht wirklich, am ehesten noch an eine Herabgruppierung via Änderungskündigung bei dieser Gelegenheit. Wie sieht es denn da aus, ist das für den AG relativ einfach möglich oder müsste er auch huer zunächst mildere Maßnahmen prüfen und mir eine andere, gleichbewertete Stelle anbieten?

DANKE!

Tagelöhner

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Auch eine Änderungskündigung unterliegt allen Anforderungen des KSchG. Also sobald sie ausgesprochen wird, Anwalt konsultieren und die Angelegenheiten mit einem Grinsen im Gesicht ausfechten.

Wie ich die zahnlosen Tiger in den Personalabteilungen, die zumeist als Bettvorleger enden kenne, sind die sich aber in der Regel der marginalen Erfolgsaussichten durchaus bewusst und unterlassen derartiges daher direkt.

MoinMoin

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Zunächst @all: DANKE für eure Beteiligung!

Touché, vielleicht schaue ich wirklich ZU negativ auf den Vorgang.

Andererseits versuche ich herauszufinden, was mir SCHLIMMSTENFALLS passieren kann...

An einen Arbeitsplatzverlust glaube ich allerdings auch selbst nicht wirklich, am ehesten noch an eine Herabgruppierung via Änderungskündigung bei dieser Gelegenheit. Wie sieht es denn da aus, ist das für den AG relativ einfach möglich oder müsste er auch huer zunächst mildere Maßnahmen prüfen und mir eine andere, gleichbewertete Stelle anbieten?

DANKE!
Zunächst müsste er dir irgendwo im Land eine gleichbewertete Stelle anbieten und kann dazu natürlich parallel eine ortsnahe niedrigere Anbieten.

clarion

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Hallo, Ich habe schon die Verlagerung von ganzen Behörden bzw. bestimmter Abteilungen und / oder Geschäftsstelle von Hörensagen erlebt. Das wurde immer durch großzügige Telearbeitsregelungen abgepuffert. Die guten Mitarbeiter haben sich dann trotzdem einen anderen Job gesucht.  Es gibt ja je nach Profession durchaus andere AG, die einen mit offenen Armen aufnehmen.

Für den unwahrscheinlicher Fall einer betriebsbedingten Kündigungen muss es zudem eine Sozialauswahl geben. Leute mit Kindern und Pflegebedürftigen zu Hause,  mit Behinderungen und langjährig Beschäftigte müssen sich weniger Sorgen machen als junge, gesunde Kinderlose.