Wenn man bereits auf Arbeit ist und dann sich vorzeitig abmeldet, weil man sich nicht fühlt (krank) ist. Kann der Arbeitgeber die Stunden, welche dann noch nicht abgeleistet wurden, als Minusstunden ansetzen oder gilt der Tag als vollständig abgeleistet lt. vereinbarter Arbeitzeit? Gibt es Unterschiede, wenn der Arbeitnehmer am nächsten Tag wieder zur Arbeit erscheint oder wenn er doch länger krankgemeldet ist? Wo ist diese im TVÖD (Kommune) Vertrag geregelt?