Autor Thema: Kündigungseingang für Resturlaub wichtig?  (Read 936 times)

robertt

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Kündigungseingang für Resturlaub wichtig?
« am: 16.04.2024 15:02 »
Hallo an alle,

ich hätte eine Frage, und zwar werde ich den öffentlichen Dienst wieder verlassen. Ich habe eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Da ich mit meinem neuen Arbeitgeber schon ausgemacht habe zum 1.10 bei ihm anzufangen, kann ich problemlos zum 30.9 kündigen.
Da ich aktuell mit meinem Vorgesetzten und auch meinen Kollegen sehr gut klar komme, möchte ich aber so früh wie möglich über meine Kündigung informieren, damit sich rechtzeitig um Ersatz für mich gekümmert werden kann. Jetzt zur eigentlichen Frage: Spielt es für meinen Resturlaub eine Rolle wenn ich meine Kündigung zum 30.9 schon im Mai abgebe? Hab ich trotzdem Anspruch auf meinen kompletten Resturlaub der mir ja in der 2ten Jahreshälfte zusteht? Oder sollte ich erst nach dem 1.7 kündigen?

Vielen Dank

Grüße Robert

MoinMoin

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Antw:Kündigungseingang für Resturlaub wichtig?
« Antwort #1 am: 16.04.2024 15:07 »
Nein, spielt keine Rolle.
Aber der AG wird dir ohne Kenntnis deiner Kündigung die 30 Tage dieses Jahr bis zum 1.10. gewähren müssen.
Nach der Kündigung dann natürlich nicht.

robertt

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Antw:Kündigungseingang für Resturlaub wichtig?
« Antwort #2 am: 16.04.2024 15:16 »
Warum muss er es nach der Kündigung nicht mehr?

flip

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Antw:Kündigungseingang für Resturlaub wichtig?
« Antwort #3 am: 16.04.2024 15:26 »
Nach § 26 Abs. 2 TVöD hast du Anspruch auf 9/12 deines Urlaubs. Bei einer 5-Tage-Woche also 22,5 Tage, die auf 23 Tage aufzurunden sind.
Die Regelung mit der 2. Jahreshälfte betrifft nur den gesetzlichen Anspruch (Mindesturlaub nach BUrlG 20 Urlaubstage).

robertt

  • Gast
Antw:Kündigungseingang für Resturlaub wichtig?
« Antwort #4 am: 17.04.2024 08:35 »
Ok
Dann Dankeschön für eure Informationen.

Gruß Robert