Autor Thema: Aufgabenübertragung in welcher Form?  (Read 1506 times)

Blauerpunto97

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Aufgabenübertragung in welcher Form?
« am: 16.04.2024 15:16 »
Hallo,

Ich bin noch in der Probezeit und in meinem Halbzeitgespräch der Probezeit wurde mir von meinem AL gesagt, dass ich voraussichtlich für die nächsten 3 Jahre keine neuen Aufgaben bekommen werde. Da ich bis jetzt nur in der E5 eingestuft bin, und mir das im Bewerbungsgespräch auch anders vermittelt wurde, war ich recht enttäuscht.

Nun kam die Teamleitung nach Ihrem MEG auf mich zu und sagte, unser AL hat sie angewiesen mir 3 neue Aufgaben anzulernen bzw. beizubringen. Das hat mich stutzig gemacht, da doch die Rede war ich würde in den nächsten 3 Jahren keine neuen Aufgaben bekommen. Nun ist es schon nach einem Monat passiert ?!

Meine Frage wäre, in welcher Form mir neue Aufgaben zugewiesen werden können. Ist das bereits wirksam durch das anlernen und des darauffolgenden Erledigens der Aufgaben oder muss dies zwingend schriftlich erfolgen?

Ich möchte in der Probezeit erstmal lieber etwas die Füße still halten und nicht direkt auf eine schriftliche Anweisung pochen. Nur hoffe ich, dass mir das später nicht zu Schaden trägt wenn dies nur mündlich erfolgt. Natürlich würde ich dann auch gerne eine Höhergruppierung wünschen, da meine Kollegen, mit gleichen Aufgaben alle in Stufe 8-9 sind.

VG

Organisator

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Antw:Aufgabenübertragung in welcher Form?
« Antwort #1 am: 16.04.2024 15:21 »
Hallo,

Ich bin noch in der Probezeit und in meinem Halbzeitgespräch der Probezeit wurde mir von meinem AL gesagt, dass ich voraussichtlich für die nächsten 3 Jahre keine neuen Aufgaben bekommen werde. Da ich bis jetzt nur in der E5 eingestuft bin, und mir das im Bewerbungsgespräch auch anders vermittelt wurde, war ich recht enttäuscht.

Nun kam die Teamleitung nach Ihrem MEG auf mich zu und sagte, unser AL hat sie angewiesen mir 3 neue Aufgaben anzulernen bzw. beizubringen. Das hat mich stutzig gemacht, da doch die Rede war ich würde in den nächsten 3 Jahren keine neuen Aufgaben bekommen. Nun ist es schon nach einem Monat passiert ?!

Meine Frage wäre, in welcher Form mir neue Aufgaben zugewiesen werden können. Ist das bereits wirksam durch das anlernen und des darauffolgenden Erledigens der Aufgaben oder muss dies zwingend schriftlich erfolgen?

Ich möchte in der Probezeit erstmal lieber etwas die Füße still halten und nicht direkt auf eine schriftliche Anweisung pochen. Nur hoffe ich, dass mir das später nicht zu Schaden trägt wenn dies nur mündlich erfolgt. Natürlich würde ich dann auch gerne eine Höhergruppierung wünschen, da meine Kollegen, mit gleichen Aufgaben alle in Stufe 8-9 sind.

VG

Die Aufgabenübertragung erfolgt in der Regel schriftlich durch den Arbeitgeber bzw. dafür berufenes Personal (typischerweise die Personalstelle). Soweit dies eingruppierungsrelevant ist, kann dass nur mit deiner Zustimmung erfolgen.

Blauerpunto97

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Antw:Aufgabenübertragung in welcher Form?
« Antwort #2 am: 16.04.2024 15:23 »
Und wie sollte ich das handhaben wenn es nicht schriftlich übertragen wird?
Sollte ich dies einfordern?

Landesdiener

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Antw:Aufgabenübertragung in welcher Form?
« Antwort #3 am: 16.04.2024 15:28 »
Das liegt an dir. Ggf. erstmal die Probezeit abwarten...

Organisator

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Antw:Aufgabenübertragung in welcher Form?
« Antwort #4 am: 16.04.2024 15:45 »
Und wie sollte ich das handhaben wenn es nicht schriftlich übertragen wird?
Sollte ich dies einfordern?

na erstmal schauen, was das für Aufgaben sind. Also insbesondere, ob diese eingruppierungsrelevant höherwertig sind. Ggf. konkretisieren die neuen Aufgaben nur ohnehin übertragene Aufgaben, was durch die direkte Führungskraft legitim wäre.

MeinerEiner

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Antw:Aufgabenübertragung in welcher Form?
« Antwort #5 am: 18.04.2024 09:45 »
Welche übertragenen Aufgaben führen angeblich zur E5? Gibt es da eine Tätigkeitsbeschreibung?

Dann schauen, ob diese Tätigkeitsbeschreibung die neuen Aufgaben "abdeckt".

Wenn nicht, machst du diese noch bis zum Ende der Probezeit und danach nicht mehr, bis sie dir übertragen wurden. Dann kannst du dir aufgrund der neuen Tätigkeitsbeschreibung deine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden und diese mit der des AGs vergleichen und ggf. klagen.

Albeles

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Antw:Aufgabenübertragung in welcher Form?
« Antwort #6 am: 18.04.2024 10:14 »
Also wenn ich nur EG 5 bekommen würde, und meine Kollegen alle EG 8 bis 9, dann würde ich meinen Chef ganz klar mal fragen, wo der Unterschied herkommt und wie man das ändern kann.  ;)

Blauerpunto97

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Antw:Aufgabenübertragung in welcher Form?
« Antwort #7 am: 18.04.2024 14:53 »
Ja ich habe ein Tätigkeitsprofil für die E5 und die neuen Aufgaben tauchen dort auch noch nicht auf.

Nach Ende der Probezeit werde ich aufjedenfall einfordern diese dort aufzunehmen.

MeinerEiner

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Antw:Aufgabenübertragung in welcher Form?
« Antwort #8 am: 18.04.2024 20:52 »
Und bereite dich mental prophylaktisch auf eine Hinhaltetechnik vor. Die werden dir erzählen, dass alles in Bearbeitung sei und zwar solange bis du die Aufgaben nicht mehr machst.

Das jetzige Vorgehen deines Vorgesetzten zeigt ja bereits, dass hier wieder fröhlich getrickst wird.

Also nach der Probezeit nur noch die übertragenen Tätigkeiten durchführen, sonst sieht niemand Handlungsbedarf, aber es scheint auch manchmal korrekt zu laufen nach einigen Anläufen :D

troubleshooting

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Antw:Aufgabenübertragung in welcher Form?
« Antwort #9 am: 19.04.2024 07:43 »
In der Probezeit die Füße still halten? OK!

Parallel würde ich mir Gedanken machen, ob ein so agierender AG auf lange Sicht "mein" AG sein soll?
Dein Lebenslauf ist eh grad noch aktuell. Was hindert dich, dich erneut umzuschauen? Das hohe Gehalt sicher nicht.

Blauerpunto97

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Antw:Aufgabenübertragung in welcher Form?
« Antwort #10 am: 19.04.2024 08:53 »
Danke für eure Antworten. Ja auf die Hinhaltetaktik werde ich mich aufjedenfall vorbereiten.

@troubleshooting Über einen Wechsel habe ich auch schon nachgedacht. Mein AL und meine Teamleitung verhalten sich absolut unprofessionell und unangebracht. Ich fühle mich langsam komplett verarscht. Ich werde die Probezeit noch zu Ende machen und dann mal schauen wie sich das entwickelt. Aber bis jetzt wurde ich schon mehrmals offensichtlich hingehalten und mit Sachen gelockt die am Ende dann ganz anders sind

Blauerpunto97

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Antw:Aufgabenübertragung in welcher Form?
« Antwort #11 am: 19.04.2024 09:13 »
Okay ich habe nochmal in meinem TP nachgeschaut. Einer der Aufgaben steht tatsächlich dort drin allerdings mit einem Zeitanteil von nur 1%. Die Aufgabe ist jedoch mindestens so umfangreich, wenn nicht sogar noch mehr, wie eine Aufgabe die dort mit 20% Anteil bewertet wird.

Wie kann man denn einen solchen Ermessenspielraum verhandeln? Die Aufgabe benötigt mehr Eigenverantwortung als die anderen und ist mit Sicherheit auch höher eingestuft. Ich vermute genau deshalb hat mein AL dort nur 1% notiert um die EG5 irgendwie zu legitimieren.

Gäbe es eine Möglichkeit mein TP mit denen meiner Kollegen zu vergleichen? Mit den 3 neuen Aufgaben ist es jetzt wirklich nahezu identisch. Wahrscheinlich wird dann einfach solange mit den Zeitanteilen rumgespielt, bis es irgendwie passt.

Sollte ich dann einfach mal die Zeit bei den Aufgaben messen oder wie kann ich nachweisen, dass das gar nicht passen kann?

MoinMoin

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Antw:Aufgabenübertragung in welcher Form?
« Antwort #12 am: 19.04.2024 09:38 »
Okay ich habe nochmal in meinem TP nachgeschaut. Einer der Aufgaben steht tatsächlich dort drin allerdings mit einem Zeitanteil von nur 1%. Die Aufgabe ist jedoch mindestens so umfangreich, wenn nicht sogar noch mehr, wie eine Aufgabe die dort mit 20% Anteil bewertet wird.

Wie kann man denn einen solchen Ermessenspielraum verhandeln? Die Aufgabe benötigt mehr Eigenverantwortung als die anderen und ist mit Sicherheit auch höher eingestuft. Ich vermute genau deshalb hat mein AL dort nur 1% notiert um die EG5 irgendwie zu legitimieren.
Dann weist du zukünftig jetzt oder nach Probezeit darauf Mitte des Monats darauf hin, dass du diese Aufgabe nicht mehr ausüben darfst für den restlichen Monat, da du deine Zeit Anteile schon um Faktor 10 überschritten hast.

Zitat
Gäbe es eine Möglichkeit mein TP mit denen meiner Kollegen zu vergleichen? Mit den 3 neuen Aufgaben ist es jetzt wirklich nahezu identisch. Wahrscheinlich wird dann einfach solange mit den Zeitanteilen rumgespielt, bis es irgendwie passt.
Klar, einfach die Kollegen fragen, ob sie dir das mal zeigen.
Offiziell über den Ag, wüsste ich nicht dass man da ein Anrecht drauf hätte.
Zitat
Sollte ich dann einfach mal die Zeit bei den Aufgaben messen oder wie kann ich nachweisen, dass das gar nicht passen kann?
Klar, immer schön Dokumentieren wie und wo du, wie lange arbeitest, dann hast du etwas konkretes und schriftliches was du deinen Ag vorlegen kannst mit der Bitte um Klärung, ob du die Dinge liegen lassen sollst oder dein TP geändert wird.
(Natürlich mit dem freundlichen Hinweis, dass du bis zur Klärung diese Dinge nicht mehr ausübern wirst, da du sorge hast dass du ansonsten abgemahnt wirst, weil du nicht das machst, was dir übertragen wurde 8) )
Einfach Verwaltung mit Verwaltung bekämpfen.

Tagelöhner

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Antw:Aufgabenübertragung in welcher Form?
« Antwort #13 am: 19.04.2024 11:57 »
Einfach Verwaltung mit Verwaltung bekämpfen.

Ja das lernt man, wenn man lange genug im behördlichen Bereich berufstätig war oder ist. Wird dann besonders lustig, wenn man teils bessere Kenntnisse über die Rechtslage hat als diejenigen, die sich dann rechtfertigen müssen und man die teils willkürlichen Vorgehensweisen damit torpediert.