Wie muss man sich die Stellenbewertung eigentlich für den gehobenen Dienst vorstellen?
Hier wird immer von höherwertigen Tätigkeiten gesprochen - wie sieht das aber aus, wenn zum Beispiel ein Abteilungsleiter mit EG12 zwar angeblich keine höherwertigen Tätigkeiten hat die eine Höhergruppierung rechtfertigen, aber durch äußere Umstände (Gesetzesänderungen, Anforderungen der Politik, Wünsche der Oberbürgermeisterin) immer neue Aufgaben hinzu kommen die einfach den Workload massiv erhöhen? Auch sind die bisher übertragenen Aufgaben zwar vom Wortlaut her gleich geblieben, aber ungleich komplexer geworden.
Die Person in EG12 macht dann gefühlt Arbeit für zwei Personen weil die Dienstelle auch kein ausreichendes Personal für eine Delegation der Aufgaben bereitstellt. Das vorhandene Personal ist bereits am Limit.
Kann man das irgendwie als Rechtfertigung für eine Höhergruppierung darstellen?
Die Dienststelle hat den Antrag bereits einmal lapidar mit einem Satz abgelehnt, dass keine Gründe für eine Höhergruppierung gesehen werden. Begründung gibts keine. Vor Prüfung der Höhergruppierung hat man aber den MA eine Stellenplatzbeschreibung unterschreiben lassen, die alle o.g. neuen und komplexeren Beschreibungen der Aufgaben beinhaltet - das wäre angeblich obligatorisch, damit überhaupt eine Überprüfung stattfände.
Schreit das nach Klageweg?