Autor Thema: Beiträge freiwillige KV - Bundesbehörde  (Read 1118 times)

Kubus

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Beiträge freiwillige KV - Bundesbehörde
« am: 16.04.2024 18:15 »
Hi,

ich arbeite seit diesem Monat bei einer Bundesbehörde in E14. Bei meinem alten AG wurden die Beiträge (AG/AN) einfach an die KV überwiesen.

Jetzt habe ich ein Schreiben von meiner KV bekommen, dass mein AG mir die Beiträge (1024€?!) mit meinem Gehalt überweist - und ich diese dann an die KV überweisen soll...


Seit wann ist das Praxis? Oder ist das so in den Bundesbehörden...?

MoinMoin

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Antw:Beiträge freiwillige KV - Bundesbehörde
« Antwort #1 am: 16.04.2024 18:38 »
War bei mir schon immer so in 3 unterschiedlichen Bundesländern

SamFisher

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Antw:Beiträge freiwillige KV - Bundesbehörde
« Antwort #2 am: 16.04.2024 19:29 »
Ich kenne das in der freiwilligen KV auch nicht anders. Bist Du evt. erst mit der Einstellung über die JAEG gerutscht und warst vorher noch pflichtversichert?

Der AG überweist natürlich nur die Hälfte der KV und ein bißchen weniger bei der PV, hängt vom Bundesland und Kindern ab. Die 1024 Euro musst Du dann überweisen.

Am besten Lastschrift einrichten lassen, denn es gibt nicht unbeträchtliche Säumniszuschläge bei den GKV.

Kubus

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Antw:Beiträge freiwillige KV - Bundesbehörde
« Antwort #3 am: 16.04.2024 22:31 »
Wieso sollte der AG nicht die vollen Beitraege überweisen?

Ich war vorher schon ueber der Grenze, mir wurde dann eben der Maximalbetrag abgezogen. Meine KK meinte auch, dass das eher unueblich ist.

jorgk37

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Antw:Beiträge freiwillige KV - Bundesbehörde
« Antwort #4 am: 16.04.2024 23:40 »

Ich kenne es nur so, der AG zahlt mir 'seinen' Teil, und ich 'darf' der Krankenkasse den (immer wieder erschreckend hohen) Beitrag selbst zahlen.

Einen Vorteil hat es, der Beitrag ist erst zum 15. des Nachmonats fällig. Eigentlich hast Du damit einen Zinsvorteil von einem Monat (boah!).

[NB: Hab' mich da schon mit meiner Kasse sehr gestritten, der Beitrag ist an dem 15. fällig und zwar so, dass man/frau an dem Tag überwiesen hat. Hier das Resümee, die Kasse hat natürlich nicht mehr geantwortet:
...
Nicht geklärt ist ob der Säumniszuschlag zurecht verlangt wurde. Zuletzt verwiesen Sie darauf, dass die Beitragsverfahrensgrundsätze insofern gültig wären.

Das ist falsch, weil sie hier nicht dem Wortlaut des § 24 SGB IV entsprechen. Das können Sie nachlesen, in diesem Urteil wird auf die betreffenden Entscheidungen verwiesen:
LSG Baden-Württemberg, 21.05.2021, L 4 KR 1203/19
Zitat: "Die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler sind nach der Rechtsprechung des BSG zwar verbindliche untergesetzliche Normen [Verweise/Quellen] , deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht aber gleichwohl im Einzelfall überprüft werden muss [Verweise/Quellen]."

Es ist also nicht daran zu zweifeln, dass die gesetzliche Regelung in § 24 SGB IV Vorrang hat. Zusammen mit den schon genannten Urteilen ergibt sich, dass § 24 SGB IV den Säumniszuschlag erst dann zustande kommen lässt, wenn der Beitrags-Schuldner "nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, ...". Auch 'Schick-Schuld' genannt.

Die Uminterpretation in eine 'Bringschuld' (Gutschrift auf dem Gläubiger-Konto) durch die Beitragsverfahrensgrundsätze ist offensichtlich rechtlich nicht mit dem Wortlaut im Gesetz (§ 24 SGB IV) vereinbar.

Was mich an dieser Diskussion am meisten ärgert ist die Ignoranz zu den von mir aufgeführten Urteilen/Sachverhalten.

Ich hätte erwartet, dass Sie diese Diskrepanz in Ihre Rechtsabteilung geben. Alle Tatsachen sind bekannt und es gibt ausreichend gerichtliche Urteile die die Regelungen 'durchgekaut' haben; juristisch ist das 'gelösst'. Sie könnten die fehlerhafte Rechtsinterpretation den Autoren der Beitragsverfahrensgrundsätze bei der GKV mitteilen.

Stattdessen beziehen Sie eine Position, die bedeutet, dass Sie -rechtswidrig- Beitragszahler abkassieren. Ich finde dies nicht in Ordnung.
...
]



Kubus

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Antw:Beiträge freiwillige KV - Bundesbehörde
« Antwort #5 am: 18.04.2024 18:34 »
meine Abrechnung ist heute schon da

PV und KV AG und AN-Beitrag werden mir ausgezahlt. Die obige Aussage ist also falsch (dass nur AG Beitrag überwiesen wird).

LG :)

SamFisher

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Antw:Beiträge freiwillige KV - Bundesbehörde
« Antwort #6 am: 18.04.2024 20:04 »
Der AN wird natürlich nicht ausgezahlt. Wie sollte das gehen? Oder zahlt Dir der Bund die KV komplett?

Unter „sonst. Be- und Abzüge“ stehen drei Zeilen:

AG-Zuschuss PV
AG-Zuschuss KV
AN-Beitrag zur ZV

So sieht es sowohl beim BVA also bei der BNetzA aus. Der Rest sind höchstens nachrichtliche Zeilen, also nicht auszahlungsrelevant. Oder wer macht bei Dir die Abrechnung?

Kubus

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Antw:Beiträge freiwillige KV - Bundesbehörde
« Antwort #7 am: 18.04.2024 22:03 »
Die AN werden mir nicht abgezogen, daher werden sie effektiv „ausgezahlt“.
Bei mir macht die Abrechnung das Bundesverwaltungsamt.

SamFisher

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Antw:Beiträge freiwillige KV - Bundesbehörde
« Antwort #8 am: 18.04.2024 22:21 »
Wieso sollten sie Dir abgezogen werden, dann würdest Du ja doppelt zahlen und der AG sparen.

Musterrechung vorher:

netto: 1.000 Euro
abzgl. 100 Euro AN Beitrag

Auszahlung an Dich: 900 Euro
Zahlung des AG an die KV: 200 Euro
Deine Zahlung an die KV: 0 Euro

Jetzt

netto 1.000 Euro
Ag Zuschuss 100 Euro


Auszahlung an Dich: 1100 Euro
Zahlung d3s AG an die KV 0 Euro
Deine Zahlung an die KV: 200 Euro

In beiden Fällen wurden 200 Euro an die KV gezahlt und Du hast 900 Euro in der Tasche behalten.Und in beide. Fällen hat es den AG und Dich jeweils 100 Euro gekostet.

NelsonMuntz

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Antw:Beiträge freiwillige KV - Bundesbehörde
« Antwort #9 am: 18.04.2024 23:03 »

netto: 1.000 Euro
abzgl. 100 Euro AN Beitrag

Auszahlung an Dich: 900 Euro
Zahlung des AG an die KV: 200 Euro
Deine Zahlung an die KV: 0 Euro

Da Du und Kubus exakt das gleiche in unterschiedliche Worte kleiden, mag mir hier eine Anmerkung erlaubt sein:

Der Abzug des AN-Beitrags erfolgt vom BRUTTO ;)

--- gibt hier keinen Grund zu streiten. :)

SamFisher

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Antw:Beiträge freiwillige KV - Bundesbehörde
« Antwort #10 am: 19.04.2024 07:12 »
Wenn Du dich damit besser fühlst, nenne es brutto. Das Steuerrecht ist zu kompliziert, um auf einer Telefontastatur den Unterschied zwischen den verschiedenen bruttos, den Zurechnungsbeträgen (die zwar rechnerisch im brutto sind, aber vom netto wieder abgezogen werden), unterschiedliche nettos und Auszahlungsbeträgen zu erklären.

Ändert aber nichts an meiner Beispielrechnung.
« Last Edit: 19.04.2024 07:25 von SamFisher »

MoinMoin

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Antw:Beiträge freiwillige KV - Bundesbehörde
« Antwort #11 am: 19.04.2024 08:18 »
Da Du und Kubus exakt das gleiche in unterschiedliche Worte kleiden, mag mir hier eine Anmerkung erlaubt sein:

Der Abzug des AN-Beitrags erfolgt vom BRUTTO ;)

--- gibt hier keinen Grund zu streiten. :)
Hihi, ich würde mal behaupten, das es korrekt wäre zu sagen, dass sie zum Teil vom Brutto abgezogen werden und zum Teil vom Netto.
Nicht alles was man an die PKV zahlt ist "steuerfrei".
Aber belassen wir es dabei, SamFischer hat ja Recht.

Es ist egal, ob die Überweisung vom AG oder vom AN an die KV getätigt wird, es ist exakt der gleiche Betrag, den man als AN weniger auf dem Kont hat (uU erst nach der Steuererklärung, aber ich schweife ab).

SamFisher

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Antw:Beiträge freiwillige KV - Bundesbehörde
« Antwort #12 am: 19.04.2024 09:13 »
Hihi, ich würde mal behaupten, das es korrekt wäre zu sagen, dass sie zum Teil vom Brutto abgezogen werden und zum Teil vom Netto.
Nicht alles was man an die PKV zahlt ist "steuerfrei".

OT: Im Steuerrecht gibt nicht "das" Brutto. "Brutto" ist dort vor allem eine Berechnungsgrundlage für die verschiedene Abzüge. Und da sich das leider an diversen Stellen unterscheidet, hat man am Ende ein steuerrechtliches-Brutto, ein sozialversicherungs-Brutto und evt. auch ein ZV-Brutto.

Aber eines ist ziemlich sicher: Keiner der Beträge entspricht dem, was man als AN landläufig unter "brutto" versteht. Und netto ist in den seltensten Fälle auch das, was am Ende ausgezahlt wird. :)

/OT

Es ist egal, ob die Überweisung vom AG oder vom AN an die KV getätigt wird, es ist exakt der gleiche Betrag, den man als AN weniger auf dem Kont hat (uU erst nach der Steuererklärung, aber ich schweife ab).

Wobei ich zugeben muss, dass das monatliche Selbstzahlen zu einer ziemlich frustrierenden Einsicht führt: Wie teuer die GKV in Bezug auf die Leistungen am Ende wirklich ist. Um auf einen Betrag von über 1.000 Euro zu kommen, muss in der PKV schon ziemlich viel passieren. (Keine Grundsatz Diskussion, die PKV hat auch Nachteile, nur andere).

MoinMoin

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Antw:Beiträge freiwillige KV - Bundesbehörde
« Antwort #13 am: 19.04.2024 09:31 »
und woher die 1024 kommen ist mir auch unklar, was für eine Mega Teuere GKV ist das? Zusatzbeitrag von 5%?

SamFisher

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« Antwort #14 am: 19.04.2024 10:31 »
1.024,65 zahlt ein kinderloser Berliner bei der TK für KV und PV - Zusatzbeitrag ist da 1,2 %

https://www.tk.de/resource/blob/2098342/f500f322c10ee86479c3130b9078e618/beitraege-freiwilliger-mitglieder--deutsch-data.pdf