Autor Thema: Ehefrau PKV, Ehemann GKV, wo ist das Kind versichert? Gilt normales JAEG oder sp  (Read 607 times)

arnoldbrown

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Angesichts folgender Konstellation:

Private Krankenversicherung der Ehefrau, Jahresgehalt 66.000 (unter dem normalen JAEG von 66.600)

Ehemann pflichtversichert bei der gesetzlichen Krankenversicherung, Jahresgehalt ca. 24.000

Im Normalfall kann das Kind dann zur Familienversicherung GKV gehen, wäre da nicht schon am 31.12.2002 die Mutter privat krankenversichert gewesen. Gilt auch die Sonder-JAEG von 59.850, oder ist diese nur für die eigene Versicherungspflicht wichtig?

PiA

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Hallo,

es gilt die JAEG, nicht die Beitragsbemessungsgrenze.
Wobei die genannnten Zahlen die für 2023 sind (2024: 69.3000 JAEG / 62.100 BBMG)

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/entlastung-fuer-familien/versichert-als-familie-in-der-familienversicherung/voraussetzungen-familienversicherung-ehegatte-pkv-2005692

Ich finde den Begriff "Jahresgehalt" unglücklich, da die Bezugsgröße das Gesamteinkommen ist.

Dazu, wie das bei einem Wechsel aus der PKV in Familienversicherung aussieht, müsste die "betroffene" GKV des Ehemannes Auskunft geben - davon ausgehend, dass es sich bei den Eheleuten auch um die rechtlichen Eltern des Kindes handelt. Im Zweifel geht das nur, wenn die Mitgliedschaft in der PKV gekündigt wird und das wiederum geht nur, wenn sich eine andere Versicherung - z.B. die Mitversicherung in der GKV (Familienversicherung) - unmittelbar anschließt.

Familienversicherung "geht" auch für nicht-adoptierte Stiefkinder, aber da bei den entsprechenden Voraussetzungen kommen wir bei mir in den Bereich des ganz gefährlichen Halbwissens.

VG PiA