Angesichts folgender Konstellation:
Private Krankenversicherung der Ehefrau, Jahresgehalt 66.000 (unter dem normalen JAEG von 66.600)
Ehemann pflichtversichert bei der gesetzlichen Krankenversicherung, Jahresgehalt ca. 24.000
Im Normalfall kann das Kind dann zur Familienversicherung GKV gehen, wäre da nicht schon am 31.12.2002 die Mutter privat krankenversichert gewesen. Gilt auch die Sonder-JAEG von 59.850, oder ist diese nur für die eigene Versicherungspflicht wichtig?