Autor Thema: Zahlung der ergänzenden Leistung für Kinder  (Read 1122 times)

Fatih

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Ich habe von meinem Arbeitgeber einen Brief erhalten, in dem es um die "Feststellung zur Zahlung der ergänzenden Leistung" für Kinder geht. Meine Frage ist, ob ich diese Leistung auch dann erhalte, wenn meine Frau das Kindergeld auf ihren Namen und Konto erhält. Wir sind nach wie vor verheiratet und leben gemeinsam mit unserem Sohn im selben Haushalt.

Vielen Dank!

Buero 72

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Antw:Zahlung der ergänzenden Leistung für Kinder
« Antwort #1 am: 23.04.2024 10:04 »
Wo gibts denn sowas? Im TV-L doch eher nicht...