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Zeugenaussage - Datenschutz

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BAT:
Zum Aufwand: die Unterscheidung Inland/ Ausland ist ja doch auch Unfug. Zwar habe ich einen lange geplanten Auslandsurlaub gebucht, der ist jedoch direkt nebenan in Holland, nur 180 km einfache Fahrtstrecke.

@ElBarto: nein, eine reine Prinzipsache ist das nicht, mehr sage ich dazu nicht.  ;)

Landesdiener:
Mich interessiert das Thema jetzt auch, obwohl ich nicht betroffen bin. Habe auch schon ein bisschen in der ZPO und StPO geschaut, konnte aber keine Vorgaben finden bei welchen Gründen eine "Absage" an das Gericht akzeptiert wird. Eine pauschale Annahme Auslandsreise (im Vergleich zur Inlandsreise) halte ich z. B. auch nicht zielführend, da Ausland 5 km über die Grenze sein kann und Inland 800 km. Weiß jemand, ob es hier eine Verwaltungsvorschrift oder ähnliches gibt? So ganz frei im Ermessen des Gerichts wird es wohl auch nicht liegen.

Spannend wäre auch die Frage, wie ein Urlaub mit eigener PKW-Anfahrt und Übernachtung bei Freunden/Bekannten/Verwandten nachgewiesen werden soll. Die Oma bestätigt dann, dass der Enkel zu Besuch kommt  ;D.

Candide die Optimistische:

das geht nach § 227 ZPO analog, und da hat die Rechtsprechung entschieden, dass "eine ge­plan­te Ur­laubs­rei­se des Pro­zess­be­voll­mäch­tig­ten einer Par­tei re­gel­mä­ßig ein er­heb­li­cher Grund für eine Ter­mins­ver­le­gung" ist. Also dann auch die des Zeugen.
Für die Verlegung reicht die Glaubhaftmachung, bei Anwälten etwas einfacher zu bewerkstelligen als bei Zeugen, aber machbar ("ich versichere").
Hier ein kommentiertes Urteil des BGH dazu: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/UrteilsanmerkungFDZVR201905

Die Frage ist, ob Anspruch auf Terminsverlegung besteht, wenn man die Oma besucht. Da ist nichts gebucht, da entstehen keine Kosten für eine Stornierung, also müsste man evtl. seiner Bürgerpflicht der Zeugenaussage nachkommen und die Reise verlegen...

BAT:
Okay danke.

Also neuer Zwischenstand - Abladung als Zeuge wurde mündlich zugesichert.

Zweiter Prozess als Beteiligter. Mit der Geschäftsstelle wurde telefonisch erörtert, dass an dem Termin eine Urlaubsreise ist. Jedoch will das Gericht weiterhin die Ladung zusenden, damit ich dann wieder schriftlich um Terminsverlegung bitte kann. Jedoch wird die Ladung wohl erst zu Beginn meines zweiwöchigen Urlaubs eingehen.

ElBarto:

--- Zitat von: BAT am 23.04.2024 13:49 ---Okay danke.

Also neuer Zwischenstand - Abladung als Zeuge wurde mündlich zugesichert.

Zweiter Prozess als Beteiligter. Mit der Geschäftsstelle wurde telefonisch erörtert, dass an dem Termin eine Urlaubsreise ist. Jedoch will das Gericht weiterhin die Ladung zusenden, damit ich dann wieder schriftlich um Terminsverlegung bitte kann. Jedoch wird die Ladung wohl erst zu Beginn meines zweiwöchigen Urlaubs eingehen.

--- End quote ---

Verwaltungsland Deutschland  :P

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