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Zeugenaussage - Datenschutz

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ElBarto:
Ich verstehe die Ausgangslage noch nicht und deshalb fehlt mir wohl das richtige Verständnis dafür, warum das Verschieben des Termins wegen des Urlaubs und der eventuelle Informationsfluss so ein Problem sind.

@BAT: Erster Post -> Es geht um ein Verfahren bei dem DU und der AG gerichtlich gegeneinander vorgehen? Bzw. zumindest Ihr Kläger und Beklagter seid?

Späterer Post, zweites Verfahren: Es geht um ein Verfahren in dem Du den AG vor Gericht vertrittst?

Oder geht es grundsätzlich darum das Du den AG vor Gericht vertrittst und den Termin wegen Urlaub verschieben willst, das Gericht sich aber schonmal beim AG beschwert hat?

BAT:
1. Verfahren: ich bin Zeuge. Weder ich noch mein AG sind Prozessbeteiligte. Meine Zeugenladung resultiert aber aus einem dienstlichen Vorgang, einer Fallbearbeitung.

2. Verfahren: ich vertrete den AG vor Gericht. Da ich Einzelkämpfer bin, habe ich keine Vertretung.

Sollten Buchungen vorgelegt werden, sind Personen erkenntlich, die mit dem ganzen Verfahren nichts zu tun haben; auch bei Schwärzung gibt es den Hinweis, dass weitere Personen in der Buchung enthalten sind.

Warnstreik:

--- Zitat von: BAT am 22.04.2024 15:30 ---Sollten Buchungen vorgelegt werden, sind Personen erkenntlich, die mit dem ganzen Verfahren nichts zu tun haben; auch bei Schwärzung gibt es den Hinweis, dass weitere Personen in der Buchung enthalten sind.

--- End quote ---

Und solange das beim Verantwortlichen für diese Daten bzw. dem Vorgang bleibt (also im Gericht), ist das doch auch schick, oder?

MoinMoin:

--- Zitat von: Warnstreik am 22.04.2024 14:29 ---Aus meiner Sicht bist du dem Gericht natürlich in der Nachweispflicht, wieso du nicht erscheinen kannst und daher eine Verhandlung vielleicht sogar verschoben werden muss. Soweit ich weiß müsstest du Urlaube im Inland sogar unterbrechen um zur Verhandlung zu fahren. Am besten beim Gericht anrufen und den Falls schildern - vielleicht gehts ja eh auch ohne konkreten Nachweis. Ansonsten ist das aber schon DSGVO-konform, da die Information für den Zweck relevant ist.

Ich wüsste aber auch nicht, wieso diese Information das Gericht in Richtung deiner Dienststelle verlassen sollte.

--- End quote ---
Also ich schreibe in einem solchen Fall stets, dass ich da oder dort Weile und eine Unterbrechung eben x € Flugkosten etc. für das Gericht bedeuten würde, dadurch hat sich in der Regel meine Ladung oder Termin von alleine "erledigt".

ElBarto:

--- Zitat von: BAT am 22.04.2024 15:30 ---1. Verfahren: ich bin Zeuge. Weder ich noch mein AG sind Prozessbeteiligte. Meine Zeugenladung resultiert aber aus einem dienstlichen Vorgang, einer Fallbearbeitung.

2. Verfahren: ich vertrete den AG vor Gericht. Da ich Einzelkämpfer bin, habe ich keine Vertretung.

Sollten Buchungen vorgelegt werden, sind Personen erkenntlich, die mit dem ganzen Verfahren nichts zu tun haben; auch bei Schwärzung gibt es den Hinweis, dass weitere Personen in der Buchung enthalten sind.

--- End quote ---

Verstehe.

Eigentlich sollte die Info an das Gericht reichen, dass Du da verreist bist. Wenn Nachweise gewünscht werden kannst Du ja eine Buchungsbestätigung nachreichen die Du entsprechend schwärzt was Daten anderer Personen angeht.
Manche Richter -weiß ich von Kollegen- halten sowas für Majestätsbeleidigung, also schadet es nicht wenn Dein Chef  von Dir informiert wird.

Sogar die Daten der Mitreisenden zu schwärzen findet der ambitionierte Datenschützer bestimmt toll, ich würde an sich davon ausgehen, wenn es Familienmitglieder sind ist das egal, wenn es die Frau vom Chef ist -oder vom Richter-... dann kann ich den Aufwand verstehen.
Für eine reine Prinzipsache würde ich mir da nicht so den Kopf machen ;O)

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