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Zeugenaussage - Datenschutz
MoinMoin:
Das Gericht kann doch Nachweise einfordern und evtl. ist einem peinlich, wenn andere sehen, dass man mit dem BumsBomber nach Thailand huscht, das fände ich nicht unbedingt paranoid.
BAT:
Das man sich überhaupt erklären muss, Datenschutz ist eigentlich ein Axiom.
Und ja, Moin Moin. Das ist dann vielleicht auch der FKK Urlaub in Kroatien oder man ist mit der blonden vom Bauamt in Belgien Radfahren.
Und die Leute beim Gericht sind inzwischen auch nicht wirklich Fremde.
Landesdiener:
Also ich kenne mich nicht aus, wie es bei Gericht läuft, aber nach meinem Verständnis müsste der Akteneintrag "Zeuge X wegen privater Urlaubsreise verhindert" bei einer Akteneinsicht teilweise geschwärzt werden, weil er nicht erforderliche personenbezogene Daten enthält. Die Aussage "Zeuge X ist verhindert" wäre meines Erachtens ausreichend.
BAT:
Zusätzlich Entwicklung, es gibt einen weiteren Gerichtstermin in der betreffenden Woche, diesmal als Vertreter einer Partei. Läuft...
Warnstreik:
Aus meiner Sicht bist du dem Gericht natürlich in der Nachweispflicht, wieso du nicht erscheinen kannst und daher eine Verhandlung vielleicht sogar verschoben werden muss. Soweit ich weiß müsstest du Urlaube im Inland sogar unterbrechen um zur Verhandlung zu fahren. Am besten beim Gericht anrufen und den Falls schildern - vielleicht gehts ja eh auch ohne konkreten Nachweis. Ansonsten ist das aber schon DSGVO-konform, da die Information für den Zweck relevant ist.
Ich wüsste aber auch nicht, wieso diese Information das Gericht in Richtung deiner Dienststelle verlassen sollte.
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