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Zeugenaussage - Datenschutz

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BAT:
Du wirst sicherlich recht haben. Jedoch ist ja der Arbeitgeber insofern betroffen, als dass durch eine evtl. Verlegung der Termin in der Arbeitszeit wahrgenommen wird... und nicht mehr im Urlaub (ohne Reise wäre ich da auch im Urlaub hin).

Candide die Optimistische:
die Unterlagen, die dem Gericht vorgelegt werden, werden nicht an die Parteien hinausgegeben. Es erfolgt ggf. eine Terminverlegung mit dem Hinweis: Zeuge verhindert. Also dürfte es hier kein Problem mit dem Datenschutz geben.

Und wenn doch der Termin aus einer dienstlichen Frage resultiert, sollte der AG keine Probleme machen für die Freistellung. Ggf. gibt es dazu aber bei Euch innerdienstliche Weisungen zur bezahlten/unbezahlten Freistellung und ggf. Abführung des Verdienstausfalls, der vom Gericht erstattet wird?

edit:
siehe auch § 29 Abs. 2 TVöD, wenn der anwendbar sein sollte

BAT:
Na, da bin ich noch nicht so ganz bei dir. Für mich wäre es in Ordnung, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es datenschutzrechtlich überhaupt in Ordnung ist, dass der AG auch nur indirekt weiss, ob ich verreist bin oder nicht. Ich grenze das inzwischen sehr gerne und seeeehr gründlich ab.

Mit der Freistellung gibt es kein Problem bei uns.

Candide die Optimistische:

--- Zitat von: BAT am 19.04.2024 09:44 ---Na, da bin ich noch nicht so ganz bei dir. Für mich wäre es in Ordnung, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es datenschutzrechtlich überhaupt in Ordnung ist, dass der AG auch nur indirekt weiss, ob ich verreist bin oder nicht. Ich grenze das inzwischen sehr gerne und seeeehr gründlich ab.

Mit der Freistellung gibt es kein Problem bei uns.

--- End quote ---

verständlich.
Die Unterlagen müssen ja dem Gericht vorgelegt werden, nicht dem Arbeitgeber. Bei der Umladung erfahren die Parteien nichts.
Ausschließen würde ich aber nicht, dass die Unterlagen in der Akte bleiben, wenn eine Partei Akteneinsicht beantragt. Oder auch, dass Auskunft erteilt wird, wenn jemand bei Gericht anruft und den Grund erfragt.
Kniffelig. Ich würde vorab telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufnehmen und Deine Bedenken schildern. Vielleicht gibt es noch andere Wege.

BAT:
Erstmal abwarten wie die Antwort ausfällt, für einen Behördenmitarbeiter wird das wohl eine Beleg laufen. Für mich ist das zur Not auch mit Beleg (nur beim Gericht) in Ordnung.

Kommt wahrscheinlich ehe noch die Zwangsverpflichtung für die Europawahl in der betreffenden Woche zusätzlich :P ;D

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