Autor Thema: Zeugenaussage - Datenschutz  (Read 2646 times)

BAT

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Zeugenaussage - Datenschutz
« am: 17.04.2024 14:35 »
Wie ist Eure Einschätzung zu folgender Thematik:

man hat einen Termin zur Zeugenaussage, die aus den dienstlichen Tätigkeiten resuliert. Diese fällt jedoch in den bereits seit langem gebuchten Urlaub.
Eine Abladung ist oft nur möglich unter Beifügung von Belegen. Jedoch möchte der Beschäftigte natürlich nicht seine privaten Sachen in der dienstlichen Akte haben? Ist das nicht auch Datenschutz?
Bzw. da es im Urlaub ist ein rein private Veranstaltung?
Gruß

Tiffy

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #1 am: 17.04.2024 17:21 »
Er soll ja nicht verraten, was er im Urlaub so treibt. Aber sein Dienstherr wird den eingetragenen und genehmigten Urlaub doch sicher offiziell bestätigen können.

flip

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #2 am: 17.04.2024 17:21 »
Geht es um eine Aussage vor einem Gericht? Bisher musste ich bei Verhinderung als Zeuge keine Belege vorlegen.
Falls ich das jedoch müsste, würde ich darauf bestehen, dass die Belege nur vorgelegt, also vorgezeigt werden.
Ein Vermerk in der Gerichtsakte mit Zeuge xy verhindert stört mich persönlich nicht.

BAT

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #3 am: 17.04.2024 17:27 »
Ja, das ist vor dem Gericht. Und es geht darum, dass man die Buchung nicht im offiziellen Fall haben möchte. Es gibt ja eine Akte dazu beim Arbeitgeber.

Die Idee mit dem "Vorzeigen" könnte eine gute Lösung sein. Oder evtl. schwärzen, dass nur noch die das Buchungsdatum und der Zeitraum ersichtlich sind...

flip

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #4 am: 17.04.2024 17:51 »
Ja, das ist vor dem Gericht. Und es geht darum, dass man die Buchung nicht im offiziellen Fall haben möchte. Es gibt ja eine Akte dazu beim Arbeitgeber.
Das ist doch eine Sache zwischen Zeuge und Gericht. Wer sollte denn die Buchung in die Akte beim Arbeitgeber legen?
Ich gehe auch davon aus, dass das bei Gericht nicht in die Akte des Gerichts zum Fall kommt.

BAT

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #5 am: 17.04.2024 19:19 »
Du wirst sicherlich recht haben. Jedoch ist ja der Arbeitgeber insofern betroffen, als dass durch eine evtl. Verlegung der Termin in der Arbeitszeit wahrgenommen wird... und nicht mehr im Urlaub (ohne Reise wäre ich da auch im Urlaub hin).

Candide die Optimistische

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #6 am: 19.04.2024 09:37 »
die Unterlagen, die dem Gericht vorgelegt werden, werden nicht an die Parteien hinausgegeben. Es erfolgt ggf. eine Terminverlegung mit dem Hinweis: Zeuge verhindert. Also dürfte es hier kein Problem mit dem Datenschutz geben.

Und wenn doch der Termin aus einer dienstlichen Frage resultiert, sollte der AG keine Probleme machen für die Freistellung. Ggf. gibt es dazu aber bei Euch innerdienstliche Weisungen zur bezahlten/unbezahlten Freistellung und ggf. Abführung des Verdienstausfalls, der vom Gericht erstattet wird?

edit:
siehe auch § 29 Abs. 2 TVöD, wenn der anwendbar sein sollte

BAT

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #7 am: 19.04.2024 09:44 »
Na, da bin ich noch nicht so ganz bei dir. Für mich wäre es in Ordnung, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es datenschutzrechtlich überhaupt in Ordnung ist, dass der AG auch nur indirekt weiss, ob ich verreist bin oder nicht. Ich grenze das inzwischen sehr gerne und seeeehr gründlich ab.

Mit der Freistellung gibt es kein Problem bei uns.


Candide die Optimistische

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #8 am: 19.04.2024 12:09 »
Na, da bin ich noch nicht so ganz bei dir. Für mich wäre es in Ordnung, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es datenschutzrechtlich überhaupt in Ordnung ist, dass der AG auch nur indirekt weiss, ob ich verreist bin oder nicht. Ich grenze das inzwischen sehr gerne und seeeehr gründlich ab.

Mit der Freistellung gibt es kein Problem bei uns.

verständlich.
Die Unterlagen müssen ja dem Gericht vorgelegt werden, nicht dem Arbeitgeber. Bei der Umladung erfahren die Parteien nichts.
Ausschließen würde ich aber nicht, dass die Unterlagen in der Akte bleiben, wenn eine Partei Akteneinsicht beantragt. Oder auch, dass Auskunft erteilt wird, wenn jemand bei Gericht anruft und den Grund erfragt.
Kniffelig. Ich würde vorab telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufnehmen und Deine Bedenken schildern. Vielleicht gibt es noch andere Wege.

BAT

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #9 am: 19.04.2024 12:17 »
Erstmal abwarten wie die Antwort ausfällt, für einen Behördenmitarbeiter wird das wohl eine Beleg laufen. Für mich ist das zur Not auch mit Beleg (nur beim Gericht) in Ordnung.

Kommt wahrscheinlich ehe noch die Zwangsverpflichtung für die Europawahl in der betreffenden Woche zusätzlich :P ;D

Landesdiener

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #10 am: 19.04.2024 13:13 »
Ich verstehe das Problem nicht so ganz. Du willst nicht, dass dein Arbeitgeber weiß, dass du eine Reise gebucht hast. Soweit so klar! Du äußerst dich aber doch nur gegenüber dem Gericht, die verschieben das Ganze und dein Arbeitgeber erfährt nur, dass es für dich einen neuen Termin gibt. Warum es den neuen Termin gibt, wird nicht mitgeteilt, noch nicht einmal, ob die Verschiebung von dir aus geht.

BAT

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #11 am: 19.04.2024 16:25 »
Ich bin vielleicht etwas engstirnig geworden, was den Urlaub angeht und reagiere jetzt etwas über.  ;)

Gab halt die letzte Jahre viel Probleme mit der Bewilligung, aber auch mit der Reise selbst (Corona-Regeln z. B.).

clarion

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #12 am: 19.04.2024 17:36 »
Dass Mitarbeiter im Urlaub verreisen, ist doch normal. So ganz habe ich das Problem nicht verstanden.

BAT

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #13 am: 20.04.2024 15:25 »
Jeder kauft auch ein oder finanziert irgendwas. Würdest du diese Belege deinem Arbeitgeber vorlegen? Oder auch nur auf Anfrage erzählen, ob du dein Auto finanzierst hast oder bar gekauft?

clarion

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Antw:Zeugenaussage - Datenschutz
« Antwort #14 am: 21.04.2024 16:25 »
Wer spricht denn von Belegen? Wenn Dein Arbeitgeber Partei im Rechtsstreit ist und erfährt, dass der Zeuge verhindert ist und der Termin daher verlegt wird.  Das kann der Arbeitgeber 1 und 1 zusammen zählen und schlussfolgern, dass Du auswärts im Urlaub bist, nicht mehrund nicht weniger.

Mir scheint es doch etwas paranoid.