Bisher war es bei uns Usus, dass öffentliche Bekanntmachungen immer vom HVB selbst oder einem Vertreter (also Dezernentin/Dezernent) unterzeichnet wurde.
Aus einer früheren Tätigkeit kenne ich es so, dass Bekanntmachungen auch durch Referatsleitungen oder Abteilungsleitungen im Auftrag unterzeichnet wurden.
Jemand eine Idee, wie sich das verhält? Gibt es da einheitliche Regelungen?
Die Geschäftsordnung des AG trifft hierzu keine Festlegung im Rahmen der Unterschriftsbefugnis.