Autor Thema: Öffentliche Bekanntmachungen im Auftrag oder in Vertretung?  (Read 596 times)

Philipp

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Bisher war es bei uns Usus, dass öffentliche Bekanntmachungen immer vom HVB selbst oder einem Vertreter (also Dezernentin/Dezernent) unterzeichnet wurde.

Aus einer früheren Tätigkeit kenne ich es so, dass Bekanntmachungen auch durch Referatsleitungen oder Abteilungsleitungen im Auftrag unterzeichnet wurden.

Jemand eine Idee, wie sich das verhält? Gibt es da einheitliche Regelungen?

Die Geschäftsordnung des AG trifft hierzu keine Festlegung im Rahmen der Unterschriftsbefugnis.

Umlauf

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Eine allgemeine Regel kenne ich jetzt nicht.
Aber: Ich darf im Auftrag der Bundesrepublik meine Schreiben unterschreiben. Ich handle also nicht für mich. Aber ich bin nicht befugt die Bundesrepublik zu vertreten.
So wurde es mir von meinem ersten Referatsleiter damals erklärt.

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Die Organisation der Vertretungsmacht obliegt dem jeweiligen Dienstherrn. Ist keine Vertretungsmacht durch Gesetz oder Verfügung eingeräumt, ist sie nicht gewährt. Sollte eine Erklärung im Außenraum (im Auftrag) erfolgen und darf der Verkehr von der Wirksamkeit der Vertretungsbefugnis ausgehen, ist die Erklärung gleichwohl gültig.