Autor Thema: Eingruppierung in 9a trotz E10 Tätigkeiten  (Read 1456 times)

corsafan

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Eingruppierung in 9a trotz E10 Tätigkeiten
« am: 17.04.2024 18:50 »
Moin zusammen  :D

da mein alter Beitrag geschlossen ist muss ich leider eine  neuen Aufmachen.

Alter Beitrag

Es geht um das leidige Thema Eingruppierung. Kurz nochmal angerissen, ich habe eine Stelle die als E10 ausgeschrieben war und bekommen hab ich die 9a/4. Wie ich jetzt hier sehr oft gelesen hab, sind die übertragenen Tätigkeiten/Tätigkeitsbeschreibung maßgeblich ausschlaggebend für die Einguppierung.
Ich hab das jetzt so verstanden, bitte korrigiert mich falls falsch, das meine Tätigkeitsbeschreibung eigentlich angepasst sein müsste (quasi von E10 auf 9a angepasst).

Laut dem Beitrag sollte ich mich mal um meine Tätigkeitsbeschreibung kümmern, das hab ich jetzt gemacht.

Meine Tätigkeitsbeschreibung passt 1 zu 1 auf dem was ich mache, ich arbeite also im Bereich E10.

Um die Beschreibung auf die 9a zu ändern, hat man kurzerhand einfach die E10 durchgestrichen und per Hand 9a hingeschrieben :-\

Ich hoffe die angehängten Bilder gehen.

Nu weiß ich nicht wie ich damit umgehen muss/soll. Da ich kein Hochschulstudium hab müsste mir mit der -1 Regel doch eigentlich mindestens die 9b zustehen?

Gruß an alle  ;D




corsafan

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Antw:Eingruppierung in 9a trotz E10 Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 17.04.2024 18:51 »
Sorry die Bilder sind ja riesig  ???

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung in 9a trotz E10 Tätigkeiten
« Antwort #2 am: 17.04.2024 20:26 »
Die Bilder sollen zeigen, was du schon geschrieben hast, also dass der AG handschriftlich die genannte EG geändert hat?

Grundsätzlich kann der AG zur Erkenntnis kommen, dass seine bisherige Rechtsmeinung zur EG falsch war. Rechtsicher kann dir nur ein Arbeitsgericht deine korrekte EG nennen. Insofern würde nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage hier zur wahren Erkenntnis führen.

Hast du deine Tätigkeiten mal anhand der Entgeltordnung abgeglichen?

MeinerEiner

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Antw:Eingruppierung in 9a trotz E10 Tätigkeiten
« Antwort #3 am: 17.04.2024 20:58 »
Hier scheint wohl tarifwidrig aus einem Arbeitsvorgang zwei gemacht worden zu sein, um dich nach dem Arbeitsvorgang Nr. 1, der niederwertiger ist, bezahlen zu können.

Es ist also in Wirklichkeit ein kompletter 100%-Arbeitsvorgang, der "hohe Planungsanforderungen" beinhaltet.

Die Frage bleibt trotzdem, wo er laut Entgeltordnung einzuordnen wäre, aber gefühlt niemals bei E9a.

Schau mal bei Abschnitt 22.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung in 9a trotz E10 Tätigkeiten
« Antwort #4 am: 18.04.2024 10:04 »
Hier scheint wohl tarifwidrig aus einem Arbeitsvorgang zwei gemacht worden zu sein, um dich nach dem Arbeitsvorgang Nr. 1, der niederwertiger ist, bezahlen zu können.

Es ist also in Wirklichkeit ein kompletter 100%-Arbeitsvorgang, der "hohe Planungsanforderungen" beinhaltet.
Der Verdacht liegt nahe, dass du da recht hast
. Damit es in 2 Avs aufgeteilt sein kann, muss im Kern bei der Aufgaben Zuweisung schon bekannt sein ob es ein AV zu 1. oder ein Av zu 2., der AG also organisatorisch es entsprechend verteilt.

Wenn man anhand der "Eingänge" im Vorfeld nicht entscheiden kann ob es zu 1 oder 2 gehört, dann tendiere ih auch dazu zu sagen, dass es ein AV ist.
Zitat
Die Frage bleibt trotzdem, wo er laut Entgeltordnung einzuordnen wäre, aber gefühlt niemals bei E9a.

Schau mal bei Abschnitt 22.
Im Kern muss man also einfach eine gerichtliche Prüfung anstrengen, oder eine fundierte eigene Rechtsmeinung dem AG vorlegen, um ihn zu überzeugen, dass er falsch liegt.

Auf alle Fälle muss man aber das entsprechende Entgelt §37 sicher einfordern, damit man sicher ist.

corsafan

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Antw:Eingruppierung in 9a trotz E10 Tätigkeiten
« Antwort #5 am: 29.04.2024 06:56 »
Hallo zusammen,

ich danke für die Infos. Ich hab nach meinem Urlaub ein Gespräch zu dem Thema mit unser Personalabteilung.
Ich werde versuchen, eine Prüfung auf zumindest 9b zu erreichen.

Ich werde berichten, was und wie den passiert.

Gruß und schönen Start in die Woche

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung in 9a trotz E10 Tätigkeiten
« Antwort #6 am: 29.04.2024 07:33 »
Du solltest aber diesen Monat noch dein Geld einfordern, sonst ist es futsch.