Autor Thema: Mein Mann als Quereinsteiger im öffentlichen Dienst // Ausbildungspflicht  (Read 1603 times)

Ratgeberin

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Guten Tag liebe Community,
ich bin seit gut 4 Jahren in einer Kommune (NRW) im Bereich Bürgerempfang tätig und werde nach der EG 5 vergütet. Als ich seiner Zeit eingestellt wurde, war dem Personalchef lediglich wichtig, dass ich über eine kaufmännische Ausbildung verfüge. Und dies ist der Fall, da ich gelernte Industriekauffrau bin.

Mein Mann, welcher ebenfalls gelernter Industriekaufmann ist, hat sich nebenberuflich weitergebildet und ist jetzt offiziell ein staatlich anerkannter Betriebswirt. Dank dieser Qualifikation ist es meinem Mann gestattet den Titel "Bachelor Professional in Wirtschaftlich" zu tragen. Den Schwerpunkt hatte er im Personalwesen gemacht.

Nun hat er sich im Anschluss an seine Weiterbildung nach einem Job im Personalwesen umgeschaut und auch unter anderem bei Kommune beworben, wo ich seit bereits 4 Jahren arbeite.

Im Bewerbungsverfahren hat sich mein Mann erfolgreich durchgesetzt und hat diese Stelle erhalten. Er ist jetzt seit geraumer Zeit im gehobenen Dienst tätig und erfährt eine Vergütung nach EG 9c.

Mein Mann ist ein klassischer Quereinsteiger, der bis dato noch nie im öffentlichen Dienst gearbeitet hat. Demnach hat er weder die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/Verwaltungswirten gemacht, noch irgendeinen Verwaltungslehrgang I oder II absolviert.

Wenn ich mich nicht irre, definiert die Entgeltordnung, dass Quereinsteiger zwingend einen Lehrgang besuchen müssen. Genauer steht dies unter der Nr. 7 Ausbildungs- und Prüfungspflicht.

Ist es wirklich so, dass der Arbeitnehmer an solch einem Lehrgang teilnehmen muss? Oder ist es dem Arbeitgeber überlassen, ob die Quereinsteiger an solch einem Lehrgang teilnehmen sollen oder auch nicht?

Da ich meinen Arbeitgeber sehr schätze und ich sehr glücklich in meinem Job bin würde mich interessieren, ob es für den Fall dass es verpflichtend ist und der Arbeitgeber meinen Mann nicht zu diesem Lehrgang schickt irgendwelche Konsequenzen geben könnte, wenn dies von einer externen Stelle mal aufgedeckt wird?

Ich habe bedenken, dass nicht nur mein Arbeitgeber mit erheblichen Konsequenzen sondern auch mein Mann mit dem Verlust des Jobs rechnen müsste.

Hat irgendwer Erfahrungen gemacht?

Des weiteren Stelle ich mir die Frage, wie dies in anderen Kommunen gehandhabt wird. Fakt ist, dass immer mehr Quereinsteiger im öffentlichen Dienst beginnen, da die ausgelernten Fachkräfte fehlen. Im dem Fall ist es den Kommunen nicht zumutbar, jeden Quereinsteiger erstmal für ein paar Jahre zur Weiterbildung zu schicken.

PS. Ich würde gern beim kav nachfragen, allerdings befürchte ich, dass ich uns dadurch selbst ins Knie schießen würde... :'(

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Welches Land?
Die Prüfungspflicht gilt nicht überall...

Sebastian09

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Welches Land?
Die Prüfungspflicht gilt nicht überall...

NRW, steht in der 2. Zeile

TV-Ler

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Die Prüfungspflicht gilt nicht überall...

NRW, steht in der 2. Zeile
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...  8)

Aber gut: u.a. in NRW gilt die Prüfungspflicht in folgenden Abschnitten der Entgeltordnung
- im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst (Teil A Abschnitt I Ziffer 3) sowie
- im Kassen- und Rechnungswesen (Teil B Abschnitt XIII).

Ratgeberin

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Vielen Dank für den Hinweis!