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Runter mit der elendingen Arbeitszeit! Umfrage der KOMBA und DBB

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Faunus:

--- Zitat von: XLS am 04.08.2024 19:58 ---
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Mal eine Gegenfrage an Dich @XLS: verdienst Du wirklich so wenig beim Staat, dass Du neidisch auf Bürgergeldempfänger sein musst oder wirst Du vom Ortsverband so aufgestachelt?

Elur:

--- Zitat von: Faunus am 04.08.2024 20:41 ---

Ein erheblichen Teil machen Ausstocker  (also Menschen die Arbeiten) und Rentner beim Bürgergeld aus.


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Diejenigen Aufstocker, die Vollzeit arbeiten sind der allerkleinste Teil. Die meisten Aufstocker arbeiten halt nur in Teilzeit oder noch mehr auf Minijobbasis. Dass man dann aufstocken muss, ist naheliegen.

XLS:

--- Zitat von: Faunus am 04.08.2024 20:41 ---
--- Zitat von: XLS am 04.08.2024 19:58 ---
--- Zitat von: Faunus am 04.08.2024 19:54 ---Nennt man "Schwarzarbeit", die strafbar ist. 8)

Aber ich habe einen Gegenvorschlag: wer Teilzeit geht, bekommt dann für den Arztbesuch nur noch entsprechende Teilerstattung von der Krankenkasse, beim KIndergeld den verminderten Anteil um die Teilzeit, bei Krankheit gibt es jetzt schon nur Teilzeitausgleich ;)

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....und der Bürgergeldempfänger, der nicht Teilzeit arbeitet, bekommt volle Leistungen aus dem Solidarsystem

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Bei Dir sind alle Bürgergeldempfänger 30-jährige heruntergekommene Säufer und Kiffer oder wie?


Ein erheblichen Teil machen Ausstocker  (also Menschen die Arbeiten) und Rentner beim Bürgergeld aus.
Alleinerziehende Mütter, die keinen KIta-Platz haben, ´haben mehr anrecht auf Bürgergeld und volle Kassenleistungen als jemand der eigentlich Vollzeit arbeiten könnte, also z.B. ich oder du dann. 

Es gibt tatsächlich auch noch die Säufer und Gesellschaftszersetzer, die dem "Müsigang" sich finanzieren lassen. Aber auch da werden Leistungen bereits gekürzt und es gibt weitere Überlegungen....

Und das Kind, das garnicht arbeitet auch, aber sie  sind - wie Flüchtlinge vorübergehend -  eine Investition in die Zukunft. Wenn ich mich in den Geschäften, Restaurants und Krankenhäusern so umsehe, ....

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Niemand ist verpflichtet, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Solange man im Rahmen einer Teilbeschäftigung sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, bekommt man auch uneingeschränkt Leistungen aus dem Solidarsystem.Zudem ist der Beschäftigungsumfang überhaupt nicht massgeblich. Es gibt Arbeitnehmer, die in Teilzeit mehr verdienen, als andere in Vollzeit.

Faunus:

--- Zitat von: Elur am 04.08.2024 20:49 ---
--- Zitat von: Faunus am 04.08.2024 20:41 ---

Ein erheblichen Teil machen Ausstocker  (also Menschen die Arbeiten) und Rentner beim Bürgergeld aus.


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Diejenigen Aufstocker, die Vollzeit arbeiten sind der allerkleinste Teil. Die meisten Aufstocker arbeiten halt nur in Teilzeit oder noch mehr auf Minijobbasis. Dass man dann aufstocken muss, ist naheliegen.

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Und warum fehlen im Zitat die klassischen Teilzeitkräfte, die aufstocken müssen ( "alleinerziehende Mütter")? Ich dachte, die Nennung alleine würde reichen für's allg. Verständnis, welche Teilzeitkräfte aufstocken müssen. Ich hätte "alleinerziehende Mütter" und "Teilzeit mit Aufstockung"  wohl deutlich in einen Zusammenhang bringen müssen.

Ich geh jetzt noch etwas lesen und wünsche eine gute Nacht.

NelsonMuntz:
BAT und XLS: Ja, die Abgabenlast ist bedrückend.

Wie man aber durch Teilzeit (also weniger Brutto) ein höheres Netto erzielen soll, als mit Vollzeit, erschließt sich mir hier nicht. Für den Stundenlohn mag das gelten, aber nicht für das Totale.

Dass Ihr zwei enttäuscht vom "System" seid, kann ich ja noch irgendwie nachvollziehen ... aber wenn man mal genauer drüber nachdenkt: Steigen die Gehälter nicht in die Regionen auf, in denen die saftigen Abzüge drohen, dann greift das "System" künftig eben schon früher zu. Steuern und Abgaben lassen sich leicht erhöhen. Ihr werdet dem nicht entkommen. Ehrlich!

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