Autor Thema: Kündigung während der Probezeit. Allerdings mit Anmeldung zum AII  (Read 1223 times)

Friend93

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Hallo Comunity,

bei mir gibt es folgendes Problem.

Ich habe Mitte März einen neue Stelle angetreten. Habe mich als Verwaltungsfachangestellter beworben. Die Stelle ist eine 9b Stelle. Eine Voraussetzung war mit Antritt „die Bereitschaft zu besitzen, schnellstmöglich am AII teilzunehmen“.

Anfang April erhielt ich dann das interne Schreiben, dass ich zum AII angemeldet wurde. Ende Mai soll dann eine Vereinbarung unterschrieben werden, in der ich mich verpflichte, nach Abschluss des Lehrgangs drei Jahre auf der Stelle zu bleiben.

Jetzt zu meinem Problem: Nach einem Monat auf der Stelle merke ich, dass das Gebiet und die Aufgaben nichts für mich sind und ich gerne von meiner Kündigung während der Probezeit gebrauch machen möchte. Da ich natürlich signalisiert habe, dass meine Bereitschaft zum AII grundsätzlich vorliegt und ich auch schon zum AII angemeldet wurde, besteht alllerdings bei mir die Sorge, dass ich die Kosten für den AII bereits zahlen muss (oder zumindest die Anmeldekosten), sollte ich jetzt kündigen. Allerdings ist auch die Vereinbarung über die 3 Jahre noch nicht unterschrieben.

Könnt ihr mir hier sagen, was auf mich zukommt, sofern ich tatsächlich kündige? Muss ich mir Sorgen vor Kosten für den AII machen?

Vielen Dank bereits jetzt an euch!

Euer Friend

brian

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Gibts keine Kündigungsmöglichketi für den AII? Meist kann man doch bis zu einem Tag X zurücktreten, so lange der Kurs noch nicht angefangen hat.

SiegVibe

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Da noch nichts unterschrieben ist, wäre ich da entspannt.

Solltest du zufällig in NRW arbeiten, würde alternativ gar keine Vereinbarung nötig sein. Der TVöD-NRW sieht lediglich eine Informationspflicht des Arbeitgebers über die Rückzahlungsverpflichtung sowie die Höhe der Kosten vor der Anmeldung zum Lehrgang vor. Da der AG aber explizit einen Vertrag mit dir schließen will, gehe ich nicht davon aus, dass er dir dies bereits eröffnet hat. Insofern würde der AG auf den Kosten sitzenbleiben.

VG
SV

ITheini

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Manchmal hilft es einfach offen und ehrlich zu reden. Wenn die Aufgabe nichts für einen ist, dann ist es so. Und auch ein AG wäre ja blöd, wenn man AN in solche Aufgaben drängen wollen würde. Wenn der AG von einem überzeugt ist, bietet er ggf. auch einen internen Wechsel an. Wobei das nach der kurzen Zeit zugegebenermaßen schon nicht unbedingt üblich wäre.

Ich würde mir aber, wenn bislang keine Unterschrift geleistet wurde, auch keine Gedanken um die Kosten machen.