Autor Thema: Datenkopie DSGVO  (Read 791 times)

susus

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Datenkopie DSGVO
« am: 19.04.2024 09:11 »
Hallo,

mir wurde sehr überraschend für mich zumindest in der Probezeit gekündigt.

Den Grund, den ich aus der PA entnommen habe, kann ich keineswegs nachvollziehen. Auf Nachfrage erhielt ich keine weiteren Amtworten.

Ich vermute, dass es evtl. was mit meinem vorherigem AG zu tun haben könnte. Ich habe zwar ein gutes und sonst orthografisch und grammatikaliach fehlerfreies Zeugnis erhalten, aber wir sind nicht im Guten auseinander gegangen.

Jetzt würde es mich doch sehr interessieren, auch wenn es in der Sache keinen Unterschied machen würde, wer da mit wem evtl. "gefunkt" hat bzw. Mails ausgetauscht hat.

Nun habe ich gehört, dass man nach Art. 15 DSGVO eine Datenkopie sämtlicher Mails, in denen mein Name steht und die nicht von mir waren oder an mich gesendet wurden, unter Schwärzung der anderen Namen, verlangen darf.

Ist dem so?

Wie formuliert man das möglichst so, dass der AG sich nicht rausreden kann und gibt es dazu gewisss Urteile?

Danke.

Grüße

Landesdiener

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Antw:Datenkopie DSGVO
« Antwort #1 am: 19.04.2024 12:47 »
Klar kannst du das machen, bringt aber vermutlich gar nichts. Am wahrscheinlichsten war das ein Telefonat und der Anrufer war nicht so blöd, darüber einen Aktenvermerk zu machen. Falls es doch per E-Mail war, wurde diese leider schon gelöscht, sprich sie taucht in der Auskunft gar nicht auf. Und dass du dich mit so einer Anfrage (noch) unbeliebter machst, sollte dir auch klar sein.

Herbert Meyer

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Antw:Datenkopie DSGVO
« Antwort #2 am: 22.04.2024 11:10 »
Als Datenschutzbeauftragter beantworte ich regelmäßig Auskunftsersuchen, weil es mittlerweile für ehemalige Kunden oder Mitarbeiter ein beliebtes Mittel zum "Nachtreten" ist. Hierbei erstelle ich eine tabellarische Übersicht. In deinem Fall würde dann z. B. eine Zeile "Personenstammdaten in der Mail-Kommunikation zur Durchführung des Vertragsverhältnisses" lauten. Unsere Datenschutz-Aufsichtsbehörde hat diese tabellarische "aggregierte Form" selbst in maximal eskalierten Fällen bisher abgesegnet und von Sanktionen oder Nachforderungen abgesehen. Ich persönlich würde auch niemals eine vollständige Mail-Kommunikation herausgeben, ohne dass vorher der Klageweg bestritten wurde.

Zivilrechtlich ist die Lage weniger eindeutig, da nach wie vor weder eindeutig geklärt ist, was "Kopie" meint, noch, wie weitreichend das Auskunftsrecht ist. In den mir bekannten Urteilen wurde aber immer zugunsten der Arbeitgeber geurteilt, allerdings ohne die grundlegenden Fragen abschließend zu klären. Die Wahrscheinlichkeit, über die DSGVO an den Mailverkehr zu gelangen, halte ich also für gering, wenn auch nicht für vollkommen ausgeschlossen. Hierzu dürfte dann aber die Klage notwendig sein.