Hallo zusammen,
ich habe sporadisch hier im Forum gelesen, dass bei der Einstufung (Bei der Verbamtung) für die Laufbahnbefähigung 18 Monate an Erfahrungszeit abgezogen wird.
Ich hab probiert dies im Gesetz (BLV, BBesG, ..) zu finden, leider erfolglos.
Kann jemand Licht ins dunkle bringen? Wann und unter welchen Umständen werden diese 18 Monate an Erfahrungszeit abgezogen? Hat jemand den gesetzlichen Passus parat ?
Danke und Grüße,
Neuromancer