Autor Thema: Letzte Chance vorbei ... oder?  (Read 3170 times)

hoffe

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Letzte Chance vorbei ... oder?
« am: 19.04.2024 10:50 »
Hallo,

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122316.msg331906.html#msg331906

@fragmon und andere

Wie ist diesbzgl. der § 168 SGB IX gemeint?

Meine Frau war ganz glücklich, dort anzufangen.

Dann, ja dann erhielt sie jetzt nach fast vier Wochen die Probezeitkündigung.

In der PA steht nur was von wegen mangelnde Teamfähigkeit und Einsatzbereitschaft.

Genau das Gegenteil ist der Fall und kann sie auch beweisen.

Nur gegen die Kündigung kann sie wohl nichts machen?!

VG

carriegross

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Antw:Letzte Chance vorbei ... oder?
« Antwort #1 am: 19.04.2024 12:20 »
Deja vu! Erinnert mich an eine kleine widerspenstige Kommune aus der Umgebung. Dort hatte eine Frau vor Jahren die auch verklagt, weil nicht eingeladen, obwohl die mussten. Jahre später (letztes Jahr) dann iRd Bestenauslese eingestellt. Neuer Bürgermeister nach Einstellung dann erfahren, dass die neue MAin damals seine Gemeinde verklagt hatte und das auch noch erfolgreich. Geht ja gar nicht. Sich also was aus den Fingern gesaugt und dem PR irgendwas von wegen passt nicht ins Team und würde keine Leistung zeigen mitgeteilt und nach ein paar Wochen gekündigt. Kündigungsschutzklage, Gütetermin, keine Eingigung, Kammertermin, Urteil u.a. wegen offensichtlich verbotener Maßregelung Kündigung unwirksam, Berufung, LAG nicht öffentlich, Ergebnis Frau sitzt noch immer da und lacht sich ins Fäustchen.

maiklewa

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Antw:Letzte Chance vorbei ... oder?
« Antwort #2 am: 19.04.2024 12:42 »
Ich hatte damals ja so etwas befüchtet.

Aber vllt war deine Frau nur die Beste nach der Bestenauslese, aber nicht die, die die direkten Kollegen haben wollten?! Auch schon alles erlebt.

Und der 168er SGB IX macht auch keinen Sinn!

Deine Frau soll Kündigungsschutzklage einreichen lassen. Und wenns "nur" ein paar € fuffzig und ein sehr gutes Arbeitszeugnis gibt! Aber man weiß ja nie. Es sind schon die erstaunlichsten Urteile gesprochen wurden, für jemanden, der sich nicht auskennr. Wenn aber der Personaler und/oder die Dienststellenleitung Mist gebaut haben, ist ein Gekündigter schneller zurück, als gedacht und dann auch außerhalb der Wartezeit. xD

Toddi

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Antw:Letzte Chance vorbei ... oder?
« Antwort #3 am: 26.04.2024 12:03 »
Wenn man bei jemandem auf der Liste stehst, warum auch immer, hat man schlechte Karten. Da werden Dinge in die Akte gejubelt, die nicht der Wahrheit entsprechen. Die Personaler und Verantwortlichen decken sich gegenseitig. Jeder betreibt Postensicherung. Der Öffentliche Dienst ist geprägt von Seilschaften. Macht Euch nichts draus.

Bob Kelso

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Antw:Letzte Chance vorbei ... oder?
« Antwort #4 am: 26.04.2024 13:27 »
Hallo,

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122316.msg331906.html#msg331906

@fragmon und andere

Wie ist diesbzgl. der § 168 SGB IX gemeint?

Meine Frau war ganz glücklich, dort anzufangen.

Dann, ja dann erhielt sie jetzt nach fast vier Wochen die Probezeitkündigung.

In der PA steht nur was von wegen mangelnde Teamfähigkeit und Einsatzbereitschaft.

Genau das Gegenteil ist der Fall und kann sie auch beweisen.

Nur gegen die Kündigung kann sie wohl nichts machen?!

VG

Meines Wissens nach, werden Probezeitkündigungen immer ohne Sachgrund ausgesprochen!
Meine Frage an die Profis unter uns: Stimmt das?

John Sheridan

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Antw:Letzte Chance vorbei ... oder?
« Antwort #5 am: 26.04.2024 14:39 »
Mit § 168 war gemeint, dass bei Kündigungen schwerbehinderter Personen das Integrationsamt um Zustimmung gebeten werden muss. Das gilt soweit ich mich recht erinnere allerdings nicht in der Wartezeit.
Aber es gibt neuere Rechtsprechung, die geurteilt hat, dass eine Kündigung schwerbehinderter Menschen dann - auch in der Probezeit - unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber kein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchgeführt hat.
Daher: unbedingt schnellstens zum Fachanwalt und beraten lassen, sofern ein solches nicht stattgefunden hat (wovon ich schon alleine statistisch gesehen ausgehe, die wenigstens betreiben ein solches Verfahren).

Ich wünsche viel Erfolg! :)

2strong

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Antw:Letzte Chance vorbei ... oder?
« Antwort #6 am: 26.04.2024 14:41 »
Jawohl, das ist die Regel. Denn für eine wirksame Wartezeitkündigung genügt jeder sachliche Grund. Und eine (solche) Begründung kann im - unwahrscheinlichen Fall vom - Kündigungsschutzverfahren jederzeit nachgereicht werden.

Ozymandias

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Antw:Letzte Chance vorbei ... oder?
« Antwort #7 am: 28.04.2024 08:55 »
Nur so als kleine Statistik, in rund 70-80% der Fälle stimmen die Integrationsämter der Kündigung einfach zu.
Daran kann man sich also im Fall der Fälle nicht klammern.

John Sheridan

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Antw:Letzte Chance vorbei ... oder?
« Antwort #8 am: 28.04.2024 13:02 »
Och na jaaa, ich finde es schon beachtlich, dass jeder 4. bis 5. Kündigung die Zustimmung verweigert wird.
Denn man muss ja auch beachten, dass (hoffentlich ;) ) nicht annähernd jeder schwerbehinderte Mensch gefeuert wird weil er schwerbehindert ist, sondern weil es einen Kündigungsgrund gibt, der nichts mit dieser Eigenschaft zu tun hat. Dass es sicher Fälle gibt, bei denen Gründe vorgeschoben werden ist klar und ich würde intuitiv auch vermuten, dass die Zustimmungsquote sinken dürfte wenn das Inklusionsamt in die Köpfe der Arbeitgebenden gucken könnte, aber ich finde auch die aktuelle Quote mit der damit verbundenen Schutzfunktion schon ganz beachtlich.

@ hoffe: erzähl gerne mal, wie es bei euch weitergegangen ist :)

was_guckst_du

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Antw:Letzte Chance vorbei ... oder?
« Antwort #9 am: 30.04.2024 12:06 »
Probezeitkündigungen brauchen keine Begründung...wenn man der Auffassung ist, es passt nicht, dann ist es eben so....dafür ist die Probezeit ja vorgesehen...

...gilt übrigens für beide Seiten
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MoinMoin

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Antw:Letzte Chance vorbei ... oder?
« Antwort #10 am: 30.04.2024 12:59 »
Probezeitkündigungen brauchen keine Begründung...wenn man der Auffassung ist, es passt nicht, dann ist es eben so....dafür ist die Probezeit ja vorgesehen...

...gilt übrigens für beide Seiten
Aber der PR muss idR "beteiligt" werden und da muss man schon etwas schreiben. Muss aber kein objektives Kriterium sein.
Ein passt nicht ins Team oder wir haben uns mehr erwartet reicht da schon.

Fragmon

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Antw:Letzte Chance vorbei ... oder?
« Antwort #11 am: 30.04.2024 14:31 »
Probezeitkündigungen brauchen keine Begründung...wenn man der Auffassung ist, es passt nicht, dann ist es eben so....dafür ist die Probezeit ja vorgesehen...

...gilt übrigens für beide Seiten

Das ist Quatsch. Ein Kündigungsschutz hat überhaupt nichts mit der Probezeit zu tun.

Kündigungsschutz nach SGB IX ist auch nicht einschlägig, da §173 eine Ausnahme bei einer Dauer des AV < 6 Monate erlaubt.

Ob § 167 eine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung darstellt ist noch nicht abschließend geklärt.

Wenn in der Personalakte die Kündigung begründet wurde, dann kann dies gerichtlich überprüft werden. Blöd vom AG, da er dies hätte nicht machen müssen (außer gegenüber dem Personalrat).



was_guckst_du

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Antw:Letzte Chance vorbei ... oder?
« Antwort #12 am: 01.05.2024 13:05 »
Nochmal:

Bei einer Kündigung in der Probezeit müssen - im Gegensatz zu der ordentlichen Kündigung - keine Gründe angegeben werden. Hier ist lediglich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zu beachten.

Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gilt grundsätzlich der besondere Kündigungsschutz gem. § 9 SGB. Dieser greift jedoch nicht in der Probezeit, sondern nach 6 Monaten Wartezeit (SGB IX § 173). Erst nach Ablauf dieser Zeit greift der Kündigungsschutz.
Gruß aus "Tief im Westen"

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MoinMoin

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Antw:Letzte Chance vorbei ... oder?
« Antwort #13 am: 01.05.2024 13:32 »
Nochmal:

Bei einer Kündigung in der Probezeit müssen - im Gegensatz zu der ordentlichen Kündigung - keine Gründe angegeben werden. Hier ist lediglich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zu beachten.
Korrekt, trotzdem muss man wegen der Beteiligung des PRs denen irgendwas mitteilen.
Dem An allerdings muss man nüscht mitteilen und sollte es auch tunlichst vermeiden irgendwas dem AN zu sagen.


clarion

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Antw:Letzte Chance vorbei ... oder?
« Antwort #14 am: 01.05.2024 21:56 »
Aber das was man den PR mitteilt, müsste doch in der Personalakte stehen, die man einsehen kann.