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[NI] Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung
ccb:
Hallo zusammen,
mein Dienstherr, eine große Kommune, sieht sich ebenso wie das NLBV außer Stande, mir Fragen bezüglich der FEZVO zu beantworten. Auf Antragstellung möge ich doch bitte noch verzichten. Auch eine Einschätzung zur Zeitschiene ist nicht möglich.
Macht man sich nicht unglaubwürdig, wenn man im Dezember Widerspruch gegen die Besoldung einlegt, aber vorher nicht den Antrag gem. FEZVO gestellt hat. Tatsächlich erwarte ich eine Nachzahlung des FEZ seit Februar 2023.
Und könnte es mir später auf die Füße fallen, wenn ich den Antrag stelle, eigentlich aber die Rechtmäßigkeit der FEZVO sowie der Besoldung generell anzweifele?
Grüße
loustead:
Hallo,
der Auszug aus dem verabschiedeten Gesetz s. unten bedeutet dann wohl für ein Paar (beide Teilzeit mit Summe der Stellen >1), dass wir mit zwei Kindern meine Frau mit Kindzuschlag Stufe 1 und ich mit Kindzuschlag Stufe 1 keine Zahlung in Höhe von 1000 € je Kind bekommen werden, sehe ich das richtig ?
„§ 63 a
Sonderzahlung für das Jahr 2024
1Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter erhalten neben ihren Dienst- oder Anwärterbezügen
für den Monat Dezember 2024 für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den Monat Dezember 2024
ein Familienzuschlag der Stufe 2 oder 3 gewährt wird, eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 000
Euro. 2 Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Dienst- oder Anwärterbezügen während des
Jahres aus anderen Gründen als durch Tod oder den in § 21 Nrn. 1 bis 3 BeamtStG genannten Grün-
den entfallen, so wird die Sonderzahlung nach Satz 1 für die Kinder gewährt, die bei Fortbestehen dieser
Voraussetzungen in Bezug auf den Monat Dezember bei der Höhe des Familienzuschlags zu berück-
sichtigen wären. 3§ 35 Abs. 5 gilt entsprechend.“
Tyrion:
--- Zitat von: loustead am 23.10.2024 10:51 ---Hallo,
der Auszug aus dem verabschiedeten Gesetz s. unten bedeutet dann wohl für ein Paar (beide Teilzeit mit Summe der Stellen >1), dass wir mit zwei Kindern meine Frau mit Kindzuschlag Stufe 1 und ich mit Kindzuschlag Stufe 1 keine Zahlung in Höhe von 1000 € je Kind bekommen werden, sehe ich das richtig ?
„§ 63 a
Sonderzahlung für das Jahr 2024
1Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter erhalten neben ihren Dienst- oder Anwärterbezügen
für den Monat Dezember 2024 für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den Monat Dezember 2024
ein Familienzuschlag der Stufe 2 oder 3 gewährt wird, eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 000
Euro. 2 Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Dienst- oder Anwärterbezügen während des
Jahres aus anderen Gründen als durch Tod oder den in § 21 Nrn. 1 bis 3 BeamtStG genannten Grün-
den entfallen, so wird die Sonderzahlung nach Satz 1 für die Kinder gewährt, die bei Fortbestehen dieser
Voraussetzungen in Bezug auf den Monat Dezember bei der Höhe des Familienzuschlags zu berück-
sichtigen wären. 3§ 35 Abs. 5 gilt entsprechend.“
--- End quote ---
Nein, die Kinder werden im Familienzuschlag den Stufen 2 und 3 zugeordnet. Damit besteht auch der Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung je Kind bei demjenigen, bei dem das Kind als erstes oder zweites Kind im Familienzuschlag berücksichtigt wird.
Kirk40:
Moin zusammen,
in Niedersachsen bewegt sich was.....
Ich habe heute die Ablehnung meines Antrages zur Gewährung des Familienergänzungszuschlages bekommen.
Meine familiäre Situation ist folgende:
Alleinerziehend mit 2 Kindern
Da die Regelung in Niedersachsen im Rahmen einer Verordnung "geregelt" worden ist und nach meiner Auffassung die Alleinerziehenden massiv benachteiligt werden, erwäge ich dagegen gerichtlich vorzugehen.
Ich bitte um das Schwarmwissen der Gleichgesinnten. Insbesondere natürlich von Swen :D
Danke im voraus für Eure Mühe.
Gruss Kirk aus den unendlichen Weiten der Galaxie
ccb:
--- Zitat von: Kirk40 am 24.10.2024 09:34 ---Moin zusammen,
in Niedersachsen bewegt sich was.....
Ich habe heute die Ablehnung meines Antrages zur Gewährung des Familienergänzungszuschlages bekommen.
...
--- End quote ---
Wer hat denn den Antrag schon bearbeitet? Meine Kommune sieht sich nicht mal im Stande, Informationen zu geben, geschweige denn einen Antrag zu bearbeiten. Das NLBV in Braunschweig scheinbar auch nicht. Würde mich interessieren, welche Behörde "mutig voran prescht".
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