Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[NI] Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung

<< < (2/30) > >>

Grandia:
Ich hab mich übrigens geirrt: Es ist klar, um welche Hinzuverdienstgrenzen es geht.

Die

Hinzuverdienstgrenze ist laut Nds. GVBI, S. 611, Paragraph 36:

1. bei zwei Kindern das Zwölffache des Höchstbetrags einer
geringfügigen Beschäftigung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1
des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs,
2. bei drei Kindern der Betrag nach Nummer 1 zuzüglich
1 500 Euro und
3. bei vier oder mehr Kindern der Betrag nach Nummer
2 zuzüglich je 1 200 Euro für das vierte und jedes
weitere Kind.

Weiter definiert:
Geringbeschäftigung 2023: Bis 520€ pro Monat
Geringbeschäftigung 2024: Bis 532€ pro Monat.

Noch eine kleine Erkenntnis: Alle Gruppen und Stufen mit Familienergänzungszuschlag, sprich 4-köpfige Familie mit einem Hauptverdiener und keinem Zweitverdiener, bekommen durch den Zuschlag etwa gleich viel Brutto. Ich hab mir dazu die Bruttogehälter + Familienzuschläge von 2023 in einigen Fällen angeschaut.
Nur zur Info: Das widerspricht nicht den Abständen der Gruppen und Stufen, da die Grundbesoldung Abstände aufweisen. Ob die nun verfassungskonform sind, ist eine andere Frage. Hier geht es um Zuschläge, die keinen Effekt auf das Ruhegehalt haben.

clarion:
Hallo, auch Niedersachen will auf das Zweiverdienermodell hinaus.

Wo ist die Sache mit der Zuverdienergrenze im Referentenentwurf denn festgelegt?

Grandia:
Ich auch nicht.
Ich denke, dass in Zukunft der Begriff "amtsangemessen" neu definiert wird. Von Gruppe/Stufe = Lebensstandard hinzu Abstand zu Sozialleistungen. Eine Neuausrichtung sozusagen. Dabei geht man weg vom Alleinverdienermodell.

Ein Partner in A5 mit Minijob kann es auch genausogut sein lassen, falls es keine sozialversicherungspflichtige Einstellung ist.

Grandia:

--- Zitat von: clarion am 20.04.2024 08:52 ---Ich habe nicht verstanden, wieso Beamte das Partnereinkommen nachweisen müssen.

Es ist aber schon ein Ding, dass bis in die A10 hinein alle Beamte mit zwei Kindern das Gleiche bekommen.  Eine Amtsangemessenheit kann ich nicht erkennen.

--- End quote ---
Nicht exakt das selbe, von A5 zu A6 ergibt sich Brutto eine Differenz von ca. 24€ Brutto. (Alleinverdiener, 2 Kinder)

Grandia:

--- Zitat von: clarion am 20.04.2024 08:52 ---Hallo, auch Niedersachen will auf das Zweiverdienermodell hinaus.

Wo ist die Sache mit der Zuverdienergrenze im Referentenentwurf denn festgelegt?

--- End quote ---

In der Erklärung steht drin,  wonach sich die Hinzuverdienstgrenzen richten.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version