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Wunder gibt es immer wieder - Regelaltersgrenze für den Bezug des Ruhegehalts
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Thema: Wunder gibt es immer wieder - Regelaltersgrenze für den Bezug des Ruhegehalts (Read 1038 times)
Hans Werner Mangold
Jr. Member
Beiträge: 69
Wunder gibt es immer wieder - Regelaltersgrenze für den Bezug des Ruhegehalts
«
am:
19.04.2024 16:53 »
Ich bin bis dato immer davon ausgegangen, dass für fast alle Beamte das Pensionsalter stufenweise auf 67 Jahre angehoben worden ist. Ätsch, bätsch, von wegen! In Berlin gilt anscheinend immer noch die alte Regelung für den Ruhestand bei 65 Jahren
https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/keine-arbeitszeitverlaengerung-ohne-abbau-der-besoldungsdefizite/
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Landesdiener
Jr. Member
Beiträge: 83
Antw:Wunder gibt es immer wieder - Regelaltersgrenze für den Bezug des Ruhegehalts
«
Antwort #1 am:
22.04.2024 09:27 »
Ja, seit 2018 ist Berlin das letzte und einzige Land, dass noch nicht die Altersgrenze mit 67 Jahren eingeführt hat. Trotzdem kein Grund dort zu arbeiten
.
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/a/altersgrenzen.html
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Thomber
Hero Member
Beiträge: 560
Antw:Wunder gibt es immer wieder - Regelaltersgrenze für den Bezug des Ruhegehalts
«
Antwort #2 am:
22.04.2024 09:30 »
Tja, hat alles Vor- und Nachteile... Berlin freut sich sicherlich über Bewerbungen nur zu!
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