Autor Thema: Fachkräftezulage und Gehalt Führungskräfte im öD ?  (Read 3760 times)

martin92

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Hallo zusammen,

das ist mein erstes Thema hier und ich hoffe auf etwas Rücksicht, wenn ich einige Einzelheiten zur Tarifstruktur nicht direkt verstehen sollte.

Ich bin 26 Jahre alt und arbeite seit ca. 1 Jahr in einer Kleinstadt als Sachbearbeiter (Stadtentwicklung) und bin nach EG 13 TVÖD eingruppiert. Das ist meine erste Stelle nach dem Studium (Master), und da bin ich eigentlich mit dem Einstieg recht zufrieden. Vergangene Woche hatte ich mein erstes Mitarbeitergespräch mit meiner BL, was auch ganz gut verlief. Ich weiß, dass man nach einem Jahr noch keine großen Forderungen stellen kann, aber ich habe mich grundsätzlich einmal erkundigt, ob es möglich wäre bei weiterhin guten Leistungen eine Fachkräftezulage zu erhalten. Mein Chef war doch etwas überrascht davon und sagte nur, dass das nicht möglich sei und ich ja dann gehaltstechnisch fast auf seinem Niveau, EG15 liegen würde. Davon war ich dann ebenfalls etwas überrascht! Mir ist klar, dass Führungskräfte im öD weniger verdienen als in der freien Wirtschaft möglich ist. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass Bereichsleiter bei der Verantwortung ohne Zulagen in der EG15 arbeiten. Ich meine, mein BL arbeitet ja keine 39 Stunden, sondern deutlich mehr und nimmt dazu noch Abend- und Wochenendtermine wahr. Ich dachte immer, zur EG 15 gelangt man nach einiger Zeit als Sachbearbeiter mit etwas mehr Verantwortung, ggf. Abteilungs- oder Gruppenleiter. Aber die BL Stelle würde ich für das Geld ehrlich gesagt niemals machen...

Muss zugeben ich habe mich jetzt auch nicht getraut die Aussage in Frage zu stellen. Aber was meint ihr; arbeiten in Behörden BL wirklich "nur" für EG15 ohne weitere Zulagen ? Gibt es da keine ATV-Verträge, wie sonst üblich in tarifgebundenen Buden? Wenn das Gehaltsgefüge so derartig eng ist, kann ich natürlich verstehen, dass es für mich gerade erstmals nichts gibt. Ansonsten würde ich im nächsten Jahr beim Mitarbeitergespräch das Thema schon noch einmal aufgreifen. Ansich wäre ich ja im ersten Schritt auch schon mit einem Bruchteil der 1000€ zufrieden.

Ich bedanke mich für eure Ratschläge!



MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,619
Antw:Fachkräftezulage und Gehalt Führungskräfte im öD ?
« Antwort #1 am: 20.04.2024 08:02 »
Zum einem habe ich als nicht Führungskraft auch schon mal mehr als meine Führungskraft verdient, in der freien Wirtschaft.
Zum anderen ist es nicht so, dass man regelmäßig als SB nach geraumer Zeit in die 14 oder 15 kommt, dass ist eher selten.
Zum dritten in den meisten Behörden sind BL und andere höhere Führungskrafte Beamteund die sind dann A15,16 oder B2/3

Zum vierten, das Argument von deinem Cheffe ist doch „lächerlich“.
Nur weil er schlecht verhandelt darfst du nicht mehr Geld verdienen als das tarifliche Mindestmaß?
Er sollte doch eher froh sein, dass du mehr willst, hat er ein argument mehr, dass auch er mehr bekommt 🥳

Und als letzes argument, wenn dein Cheffe so drauf ist, dass er unbezahlte mehrarbeit für seinen AG leistet, dann ist er kein Vorbild oder sollte doch sich überlegen was er da macht.

Eukalyptus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 216
Antw:Fachkräftezulage und Gehalt Führungskräfte im öD ?
« Antwort #2 am: 20.04.2024 09:07 »
Sachbearbeiter in einer kleinen Stadtverwaltung mit E13 halte ich für ungewöhnlich (hoch). Ebenso der vorgesetzte "BL" (was auch immer das sein mag) mit E15. Falls es sich nicht um ein Trollposting handelt, dann handelt es sich um jemanden der wenig Kenntnis von Gehaltsstrukturen im öffentlichen Dienst hat.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,619
Antw:Fachkräftezulage und Gehalt Führungskräfte im öD ?
« Antwort #3 am: 20.04.2024 09:42 »
BereichsLeitung BL, stehen bei uns über AbteilungsLeitung AL, stehen bei uns über ReferatsLeitung RL
Kommt mir für eine Kleinstadt aber auch eher ungewöhnlich vor, dass dort solche Hierarchien sind.
Dacht die wären flacher.

Bei uns sind SBs von A11 bis A13 und EG11 bis EG14

KlammeKassen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 188
Antw:Fachkräftezulage und Gehalt Führungskräfte im öD ?
« Antwort #4 am: 20.04.2024 11:29 »
Kein Grund sich zu beschweren... du scheinst echt krasse Vorstellungen zu haben.
Bei uns sind die Amtsleiter/Fachdienstleiter in EG12 eingrupiert; EG 13 gibt es bei uns glaube ich 2 oder 3 Leute.
Ärzte und Juristen befinden sich ansonsten in EG14/15, ansonsten niemand.

Daher schon erstaunlich, dass du als "normaler" Sachbearbeiter eine EG 13 und dein "Chef" eine EG 15 erhälst, insbesondere wenn es auch noch eine kleine Stadt ist. Zwar spielt die Größe der Kommune für die EIngruppierung keine Rolle (übertragende Tätigkeiten sind entscheidend), dennoch findet man bei kleineren Kommunen solche Stellen eigentlich gar nicht (EG 13 vielleicht mit Glück noch, EG 15 auf keinen Fall; Bürgermeister/Landrat sind dann B besoldet).

Aber wenn du es genau wissen willst, was die Leute bei euch verdienen, guck in den Stellenplan zum Haushaltsplan deiner Gemeinde/Stadt. Dort kannst du i.d.R. sehen, in welchen Abteilungen welche Entgeltgruppen sitzen (beispielsweise Amt Personal 2 x E11, 2 x EG 10 etc.).

Selbstverständlich kann man auch bei anderen Kommunen in die Haushaltspläne hineinsehen, wenn dich ein Vergleich mit Gemeinde XY oder Stadt YZ interessiert.

martin92

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Fachkräftezulage und Gehalt Führungskräfte im öD ?
« Antwort #5 am: 20.04.2024 14:50 »
Sorry, wie gesagt ich bin neu und habe wenig Ahnung von den Gehaltsstrukturen.
Danke für den Tipp mit den Haushaltsplänen, ich hab bei uns reingeschaut und ihr habt recht.
Einige Fachbereiche haben tatsächlich max. EG12, dh. die jeweilige Leitung bekäme faktisch weniger als ich.
Bei uns im FB ist EG12/A12 bzw. EG13/A13 tatsächlich Standard auf SB-Ebene. Dazu eine E9a, denke die Assistenz der BL.
Zu den Hierarchien: Die sind tatsächlich flach, AL oder weitere Hirarchieebenen gibt es bei uns im FB nicht, wir SB unterstehen alle direkt der BL.

@MoinMoin
Ja ich finde es auch komisch, dass der offensichtlich unbezahlte Mehrarbeit leistet. Genau aus dem Grund war ich ja davon ausgegangen, dass er gar nicht regulär nach EG15 angestellt ist, sondern zumindest Zulagen erhält. Vielleicht tut er das ja auch und hat er einfach nicht gesagt. Ich hab jetzt erstmal Stufe 2, dazu die Tariferhöhung. Das ist für den Berufseinstieg absolut okay.
(Und ja, mag sein, dass ich gehobene Vorstellungen hab. Das Leben ist aber auch verdammt teuer geworden, und die Preise für Wohnraum hier in meiner Stadt sind trotzdem teilweise auf Großstadtniveau. )



KlammeKassen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 188
Antw:Fachkräftezulage und Gehalt Führungskräfte im öD ?
« Antwort #6 am: 20.04.2024 16:59 »
Bist also in einer Art Stabsstelle oder so  ;).

Die Position, die du ausfüllst, gibt es bei uns nichtmal als ausgeschriebene Master-Stelle, sondern nur Bachelor und demzufolge auch nur EG 11. Wir müssen sparen :D.
Ein paar EG12 normale Sachbearbeiter (die keine Leiter sind), haben wir bei uns auch. Allerdings weiß ich bei deren Tätigkeiten nicht, wofür die die bekommen ;D.

Ich frage mich nur, was für dich "Kleinstadt" bedeutet. Hatte bei Kleinstadt so an 10.000 Einwohner gedacht, vielleicht verstehst du dort aber auch 90.000 Einwohner drunter.

wurmlie

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Antw:Fachkräftezulage und Gehalt Führungskräfte im öD ?
« Antwort #7 am: 22.04.2024 08:11 »
Ich hab jetzt erstmal Stufe 2, dazu die Tariferhöhung. Das ist für den Berufseinstieg absolut okay.
(Und ja, mag sein, dass ich gehobene Vorstellungen hab. Das Leben ist aber auch verdammt teuer geworden, und die Preise für Wohnraum hier in meiner Stadt sind trotzdem teilweise auf Großstadtniveau. )

Sie haben gerade erstmal angefangen richtig zu Arbeiten.
Was vorher war kann man nur mutmaßen. Aber was erwartet man denn heute, wenn man an die Arbeit geht? Direkt 5k Netto? man muss sich das auch erstmal verdienen, Erfahrung sammeln und ja, jeder sollte wissen, dass man im öD etwas weniger verdient als in der Privatwirtschaft. Es gibt aber auch Berufe die im öD deutlich besser bezahlt werden.

Personen die eine Ausbildung machen haben oft am Ende gerade mal 1,500-2000 Netto je nach Berufsklasse und bleiben sehr lange in diesem Gehaltsbereich. Sie sind hingegen kommen in 2 Jahren schon in Stufe 3

Wenn man eine Zulage fordert, dann muss diese auch berechtigt sein und vernünftig begründet werden (neue weitere Aufgaben, nicht Fleiß).
Man sollte sich für das Amt als unverzichtbar darstellen und andeuteten woanders hinzugehen. Das funktioniert aber erst nach ein paar Jahren Dienstzeit.

Was richtig gewesen wäre, wäre eine Frage nach einer neuen Erfahrungsstufe, bei viel Fleiß (nachweisbar) und nicht einer Zulage. (Stufenlaufzeitverkürzung bei erheblich über dem Durchschnitt Arbeitsleistung)

Da stellt sich die Frage, für was? Die Fachkraftzulage dient in erster Linie für Arbeitsgruppen (so nenne ich das mal) die schwer für den öD zu bekommen sind - Masterabsolventen im IT-Bereich oder andere besondere Spezialisten mit massig Beruferfahrung.

Ich bin Sachgebietsleiter mit einer EG12, ich habe viel Verantwortung, muss viele Gespräche führen und was sonst so anfällt. Das hat nichts mit Mehrarbeit zu tun, das ist meine ausgeschriebene Stelle.

Sie sollten sich vielleicht mal genauer ins Gehalts- und Hierarchiegefüge des öD einlesen.

Oft sind eigentlich EG13-14 stellvertretende Amtsleiter oder Sachgebietsleiter von größeren Teams und EG15 Amtsleiter. Nur diese fangen nicht direkt bei Stufe 1 oder so an, sondern meist mit 4-5. Diese Gruppen Delegieren und Steuern und werden für Ihre Verantwortung bezahlt.
Natürlich gibt es den einen oder anderen der eine Zulage erhält, der wird dann aber ein Dr. oder eben besonders Qualifizierter auf dieser besagten Stelle sein oder eben noch mehr Aufgaben wahrnehmen als vorher geplant war.

Aber eine Fachkraftzulage nach einem Jahr anzudeuten und nur mit der Begründung -Fleiß- ist schon etwas frech und es milde auszudrücken. Sonst würde man eher versuchen einer Höhergruppierung auf EG14 zu bekommen aber selbst dafür benötigt man weitere, dafür qualifizierte, Aufgaben - nicht Mehrarbeit.

In einem Architektenbüro (Stadtplanung/Entwicklung) würden Sie erstmal am Anfang auch nicht viel mehr verdienen, da Sie null bis gar keine Erfahrung aufweisen können und da wird viel mehr gearbeitet.

Sie hätten dann eher eine EG14 bei Einstellung aushandeln sollen oder eine EG12 + Zulage, weil die EG12 eine höhere Jahressonderzahlung aufweist. die EG12 und EG13 tun sich mtl. fast nichts - vor allem bie Stufe 5 und 6.

Ich weiß aber auch nicht direkt was Sie als Sachbearbeiter genau machen.

Zitat
Die Fachkräftezulage kann gewährt werden, wenn dies zur Deckung des Personalbedarfs (bei neu eingestellten Beschäftigten) oder zur Bindung bereits vorhandener Fachkräfte bei Abwanderungsbestrebungen "im begründeten Einzelfall" (so die Formulierung in der Fachkräfte-RL) erforderlich ist. Der Begriff der "Fachkräfte" erfasst die Beschäftigten der Entgeltgruppen 9a bis 15 mit einschlägiger Fachhochschul- oder Hochschulbildung, insbesondere im IT-Bereich sowie bei Ingenieuren, bzw. Beschäftigten mit gleichwertigen Kenntnissen.
« Last Edit: 22.04.2024 08:26 von wurmlie »

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,402
Antw:Fachkräftezulage und Gehalt Führungskräfte im öD ?
« Antwort #8 am: 22.04.2024 08:25 »
Wer im öD mittlerweile alles E12 bekommt.  ::) Nach dem Text habe ich Kopfweh...

NelsonMuntz

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 438
Antw:Fachkräftezulage und Gehalt Führungskräfte im öD ?
« Antwort #9 am: 22.04.2024 09:14 »
Wer im öD mittlerweile alles E12 bekommt.  ::) Nach dem Text habe ich Kopfweh...

In der Sache hat er allerdings schon ein wenig Recht. Warum man mit einem Master, aber ohne einschlägige Berufserfahrung direkt mit Zulagen beschenkt werden sollte, erschließt sich mir nicht wirklich.

Wer gelegentlich Nachrichten guckt, weiß auch: Das Leben ist für alle teurer geworden - gilt eben auch für Berufseinsteiger. Eine E13 ist im öD auch nicht in der Nähe des Mindestlohns. Je nach Fachrichtung des Studiums gilt natürlich überdies: In der pW kann es grundsätzlich höhere Beträge auf der Entgeltabrechnung geben.

Sachbearbeitung mit einer E13 zu vergüten, empfinde ich schon eher ungewöhnlich - hier müssen die Stelleninhaber also bereits über entsprechende Fähigkeiten verfügen. Eine Zulage würde sich erst anbieten, wenn die eingeforderte Leistung weit übertroffen wird. "Mein Porsche muss auch mal tanken" ist leider keine griffige Begründung  ;D ;)

SamFisher

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 55
Antw:Fachkräftezulage und Gehalt Führungskräfte im öD ?
« Antwort #10 am: 22.04.2024 10:08 »
Sachbearbeitung mit einer E13 zu vergüten, empfinde ich schon eher ungewöhnlich - hier müssen die Stelleninhaber also bereits über entsprechende Fähigkeiten verfügen. Eine Zulage würde sich erst anbieten, wenn die eingeforderte Leistung weit übertroffen wird. "Mein Porsche muss auch mal tanken" ist leider keine griffige Begründung  ;D ;)

Das Problem ist, dass es keine Legaldefinition des Begriffes "Sachbearbeiter" gibt.

Ich kenne im Bund Spannen bei Sachbearbeitung von E8 bis E13 und Referenten zwischen E10 und E15. Sachgebietsleitungen kenne ich zwischen E12 und E14. Und sogar Referatsleitungen haben ich schon mit Beamten im gD erlebt.

Als Teamleiter hatte ich (E12) Beamte im hD und TB mit E14 im Team. Wir sind damit wunderbar klar gekommen, weil jeder wusste, dass er sich auf den anderen in seiner Rolle verlassen konnte, weil sie sehr qualifizierte wissenschaftliche Arbeiten machten und meinen Job nicht mal hätten geschenkt haben wollen.

Viel wichtiger finde ich es, das Tätigkeiten mit vergleichbarem Anspruch/Umfang/Verantwortung gleich vergütet werden. Bei meiner letzten Stelle (Sachgebietsleitung mit E12) bin ich gegangen, weil ein vergleichbarer SGL E13 bekommen hat und ich das aus Gründen, die ich nicht beeinflussen konnte, nicht erreichen konnte.


Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,880
Antw:Fachkräftezulage und Gehalt Führungskräfte im öD ?
« Antwort #11 am: 22.04.2024 10:20 »
Warum man mit einem Master, aber ohne einschlägige Berufserfahrung direkt mit Zulagen beschenkt werden sollte, erschließt sich mir nicht wirklich.

Weil man es kann und ansonsten über Alternativen verfügt. Daher ist es doch nur fair, dem AG die Möglichkeit einer Gehaltserhöhung zu geben statt sich gleich etwas anderes zu suchen.

NelsonMuntz

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 438
Antw:Fachkräftezulage und Gehalt Führungskräfte im öD ?
« Antwort #12 am: 22.04.2024 10:30 »

Das Problem ist, dass es keine Legaldefinition des Begriffes "Sachbearbeiter" gibt.

....

Da hast Du natürlich vollkommen Recht.

Wo ich hier das eigentliche "Problem" sehe: Es muss schon eine besondere Begründung geben, wenn man in einem Pool von Sachbearbeitern eine privilegierte Bezahlung erhalten möchte. Das fehlt mir ein wenig bei der gesamten Fragestellung.

Warum man mit einem Master, aber ohne einschlägige Berufserfahrung direkt mit Zulagen beschenkt werden sollte, erschließt sich mir nicht wirklich.

Weil man es kann und ansonsten über Alternativen verfügt. Daher ist es doch nur fair, dem AG die Möglichkeit einer Gehaltserhöhung zu geben statt sich gleich etwas anderes zu suchen.

Dann muss man eben die Alternativen nutzen. Aus Personaler-Sicht machen solche Zulagen mit der Begründung "Arbeitnehmer hat sich das gewünscht" aber keinen Sinn. Das gilt übrigens in der pW noch viel mehr - insbesondere im AT-Bereich.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,619
Antw:Fachkräftezulage und Gehalt Führungskräfte im öD ?
« Antwort #13 am: 22.04.2024 10:34 »
Ein Personaler wird auf den "Wunsch" des AN eingehen, die Begründung lautet da so einfach wie simpel:
Ich bekomme es woanders, möchte aber gerne bei euch bleiben, wenn ich dieses Entgelt bei euch erhalt.

Und da ist es scheiß egal, ob man dadurch mehr als die alten Kollegen oder als der Vorgesetzte bekommt, das ist kein Argument dagegen (zumindest habe ich seinerzeit es bei mir so erlebt und entsprechende Bezahlung erhalten).

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,880
Antw:Fachkräftezulage und Gehalt Führungskräfte im öD ?
« Antwort #14 am: 22.04.2024 10:39 »
Sachbearbeiter bearbeiten Geschäftsvorfälle bis zur Entscheidungsreife.
Für manche Geschäftsvorfälle bedarf es einer Ausbildung, eines Studiums oder eines wissenschaftlichen Studiums. Insoweit ist es schwer vom Begriff "Sachbearbeiter" auf eine bestimmte Bezahlung zu schließen.

Es sei denn, es handelt sich um ein Bundesministerium, da sind "Sachbearbeiter" die Beschäftigten im gD (oder vergleichbar), ohne dass sie tatsächlich Sachbearbeitungsaufgaben erledigen müssten.

___

Aus Personalersicht hat es Sinn, einen Beschäftigten zu halten, wenn es für den AG förderlich ist. Insoweit ist die Begründung, dass der Mitarbeiter nur bleibt, wenn er mehr Geld bekommt, durchaus nachvollziehbar.