Autor Thema: [NW] Verbeamtung Laufbahn besonderer Fachrichtung gD mit EG 11 TV-L?  (Read 620 times)

Personalentwickler490

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Hallo zusammen,

mein Fall ist eventuell etwas speziell und ich konnte bei der Suche zwar ähnliches finden aber vielleicht hat der oder die eine von euch noch eine Meinung für mich. Ich bin 34 und arbeite seit 10 Jahren beim Land NW. Ich habe keine klassische Laufbahnausbildung mit Vorbereitungsdienst absolviert sondern habe einen Bachelor in BWL mit Schwerpunkt Personalentwicklung. In den 10 Jahren war ich bei verschiedenen Behörden in unterschiedlichen Funktionen tätig. Bei meiner aktuellen Behörde bin ich seit 3 Jahren in der EG 11 Stufe 4 (derzeit 2806 netto). In meinem letzten KFG Gespräch wurde mir eine Verbeamtung angeboten. Mir wurde von unserem Personalreferat mitgeteilt, dass mir bei der Stufenzuordnung 2,5 Jahre abgezogen werden wegen der Laufbahnbefähigung, sodass ich wahrscheinlich bei A9 Stufe 6 (netto 2842) landen werde. In die PKV käme ich aufgrund einer Vorerkrankungen nur über die Öffnungsaktion rein (schon durch einen Makler geprüft). Das wären derzeit ca. 400€, sodass ich mich aktuell rein monetär mit der EG 11 wahrscheinlich besser stelle. Der Unterschied zwischen Pension und GRV+VBL wird vermutlich mit EG 11 nicht so den Unterschied ausmachen.

Ich werde voraussichtlich in diesem Jahr mit einem Masterstudium anfangen (MPM in Kassel oder RPTU Kaiserslautern) und wäre voraussichtlich im Jahr 2027 oder 2028 fertig. Das Masterstudium wird anteilig von meinem AG finanziert. In meinem KFG Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass in den kommenden Jahren Führungsstellen frei werden (EG 13/14), auch A12/A13/A14 Stellen werden in den kommenden Jahren (ab ca. 2030) frei. Mein derzeitiger Dienstposten ist mit A11 bewertet und mir wurde bereits mitgeteilt, dass meine Zeit im Angestelltenverhältnis auf die Probezeit angerechnet wird und ich somit 1 Jahr Probezeit hätte und dann Beamter auf Lebenszeit wäre. Nach einem weiteren Jahr käme ich sofort in die A 10. A 11 stünde erst nach 3 oder 4 Jahren an. Das Personalreferat hat mir mitgeteilt, dass ich als Beamter bessere Chancen hätte auf die Stellen im hD auch auf Stellen im gD die mit A 13 bewertet sind ohne einen Master.

Bleibe ich Tarifbeschäftigter und sofern ich mich später im Auswahlverfahren für die Stellen im hD durchsetze käme erst eine Verbeamtung nach 2,5 Jahren in Betracht. Dann wäre ich 39 und hätte vermutlich einen höheren Beitrag in der PKV. Sofern ich mich im gD verbeamten lasse und den Master berufsbegleitend mache könnte ich mich nach dem Master auch auf hD Stellen bewerben. Ich müsste dann wohl nur eine Erprobungszeit durchlaufen.

Ich kenne mich leider im Beamtenrecht nicht so gut aus und bin derzeit hin und hergerissen was sinnvoll ist und was nicht. Macht es Sinn sich im gD verbeamten zu lassen? Auch falls es später mit den hD Stellen nicht klappen sollte (Auswahlverfahren nicht bestanden oÄ) käme immerhin im Laufe der Zeit noch eine A 11 ggf. A 12 Stelle dabei raus.

Vielen Dank für eure Unterstützung bzw. Gedankengänge in dieser Sache. Ich kann in meinem Freundeskreis mit keinem wirklich da objektiv drüber sprechen, da alle sofort sagen: "Lass dich sofort verbeamten". Für mich ist es allerdings eine Entscheidung die ich für den Rest meines weiteren Berufslebens treffe. Ich werde wohl im öffentlichen Dienst bis zur Rente/Pension bleiben :).

LG

Bastel

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Also wenn ein Aufstieg in die A13 realistisch ist, würde ich die Verbeamtung nehmen.

Tagelöhner

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Würde eine Verbeamtung direkt im höheren Dienst (also beginnend A13) nach dem Masterstudium anstreben, da das sehr viel attraktiver ist. Daran muss ja auch deine Behörde ein Interesse haben, wenn sie schon versuchen dich mit den tollen Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven zu locken.

Der gehobene Dienst verkommt doch mehr und mehr zum Rohrkrepierer und ich halte den gD auch immer mehr für die undankbarste Laufbahn.

Personalentwickler490

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Daran hatte ich auch gedacht. Hierfür müsste allerdings auch nach dem Master eine Planstelle vorhanden sein. Die erste hD Stelle wäre in der derzeitigen Behörde ab ca 2030 frei. Für die Laufbahnbefähigung im hD müsste ich dann allerdings auch wieder 2,5 Jahre Tätigkeiten im hD absolvieren. Da komme ich dann schon leicht in den Bereich der Höchstaltersgrenze. Da ich ja in diese "Spezialistenlaufbahn" (Laufbahn besonderer Fachrichtung) kommen würde, wäre ich wahrscheinlich bei anderen Behörden in NW im hD eher ein Exot. Der hD ist ja in NW eher für die Volljuristen reserviert. Ich habe mich mit dem Thema Verbeamtung ehrlich gesagt nie auseinander gesetzt, da ich dachte, dass ich aufgrund meines Studiums die Voraussetzungen nicht erfülle und die Verbeamtung eher für die klassischen Anwärter:innen mit Vorbereitungsdienst gedacht ist.
Jetzt ist das Thema einmal voll präsent und man muss nun alles abwägen und das fällt mir echt nicht leicht :D.