Autor Thema: Durch fehlerhafte Eingruppierung neue Stufenlaufzeit?  (Read 987 times)

Blume396

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Ich bin seit 2018 in EG 10 eingruppiert. Nun kam ein externes Büro darauf, dass meine Stelle eigentlich EG 11 ist.
Ich habe mir die Sachbearbeitung mit einer Kollegin geteilt. Sie Teilzeit und ich Vollzeit. Im Laufe der Jahre wurde die Arbeit aber weniger und ich habe die Stelle dann allein gemacht. Leider gibt es hierzu kein offizielles Schriftstück. Laut den Akten weiß ich aber, dass es seit 2019 ist. Wir konnten aber erst belegen, dass es seit 2020 so ist. Nun wurde ich aber wieder in Stufe 2 zum 01.01.2020 eingruppiert! Es handelt sich hier doch nicht um eine Höhergruppierung, wo Stufe 2 in Ordnung wäre. Mein Arbeitgeber hat mich doch falsch eingruppiert!
Ist das so rechtens?

MoinMoin

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Antw:Durch fehlerhafte Eingruppierung neue Stufenlaufzeit?
« Antwort #1 am: 21.04.2024 12:30 »
Nein, bei einer fehlerhaften Rechtsmeinung wird nicht HG sondern du bist in der Stufe, in der du in der 10 warst.
Einfach das Geld einfordern und zur not den SV ans ArbG geben.

FearOfTheDuck

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Antw:Durch fehlerhafte Eingruppierung neue Stufenlaufzeit?
« Antwort #2 am: 21.04.2024 12:53 »
Wann hat denn die Übertragung der Aufgaben durch dazu befugtes Personal des AG stattgefunden?

Übrigens ist man stets korrekt eingruppiert. Abweichen kann allerdings die Rechtsmeinung des AG zur EG, rechtsicher darüber Auskunft geben kann nur ein Arbeitsgericht. Also auch keine andere externe Stelle.

Womöglich sieht der AG die EG 11 erst 2020 erfüllt, damit wäre die Stufe 2 zu diesem Zeitpunkt richtig gewesen.

ITheini

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Antw:Durch fehlerhafte Eingruppierung neue Stufenlaufzeit?
« Antwort #3 am: 26.04.2024 11:54 »
Die konkrete Übertragung hat wahrscheinlich, wie so häufig, nie stattgefunden, sondern wurde einfach durch "konkludentes Handeln" geübte Praxis. Man hat Anträge/Arbeit auf dem Schreibtisch gefunden mit der Aufforderung "mach mal"...

Also lässt sich darüber im Nachgang vortrefflich streiten.