Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung mit Bachlor
Heide01:
Ich habe einen Bachelorabschluss in Wirtschaftsinformatik und arbeite derzeit als Sachbearbeiter im IT-Bereich im öffentlichen Dienst. Meine Position ist in die Entgeltgruppe 6, Stufe 1 eingestuft. Ursprünglich war meine Stelle befristet, aber ich habe sie angenommen, um Berufserfahrung zu sammeln. Meine Hauptaufgaben umfassen die Verwaltung des Internetauftritts des Amtes, die Erfassung von Support-Tickets und die IT-Administration für ein bestimmtes System.
Ich bin noch in der Probezeit und es steht bereits eine Vertragsverlängerung an. Allerdings wurde bisher nicht darüber gesprochen, ob sich die Bedingungen ändern werden.
Ist die Einstufung in Entgeltgruppe 6 angemessen für die Aufgaben, die ich ausführe? Kann ich bei der Vertragsverlängerung eine höhere Entgeltgruppe beantragen?
wurmlie:
Hallo, mit der EG6 sind Sie unterbezahlt und überqualifziert sowie falsch eingestuft.
Mich wundert es, dass das mit einem Bachelor auf einer EG6 überhaupt eingestellt wurden. FÜr Sie gäbe es EG10-12 Stellen wie Sand am Meer.
Sie sollten sich auf eine Stelle ab EG10 bewerben. Eine Höhergruppierung wird so nicht möglich sein, da sie auf einer Stelle mit Stellenbewertung mit EG6 sitzen und keine der Aufgaben eine EG10 berechtigt. Es sei denn Sie bekommen noch weitere Aufgaben hinzu, die eine EG10+ rechtfertigen.
Als Wirtschaftsinformatiker sollten Sie aber eher in die Privatwirtschaft wechseln, falls Sie doch deutlich mehr Geld verdienen möchten :)
MoinMoin:
--- Zitat von: Heide01 am 21.04.2024 16:44 ---Meine Hauptaufgaben umfassen die Verwaltung des Internetauftritts des Amtes, die Erfassung von Support-Tickets und die IT-Administration für ein bestimmtes System.
--- End quote ---
Die ersten beiden Punkte klingen nach Eingruppierung im allg. Verwaltungsteil und eher nach EG5 als EG6, letzteres eher nach EG8
aber ansonsten klingt es schon sehr sehr seltsam, wenn ein studierter Mensch sich für EG6 einstellen lässt.
Ich kenne keinen Fachinformatiker der für diese Geld aufstehen würde.
Es gibt für dich mit Sicherheit im öD echte IT Stellen die nicht unter eg9a eingruppiert sind.
Organisator:
--- Zitat von: Heide01 am 21.04.2024 16:44 ---Ich habe einen Bachelorabschluss in Wirtschaftsinformatik und arbeite derzeit als Sachbearbeiter im IT-Bereich im öffentlichen Dienst. Meine Position ist in die Entgeltgruppe 6, Stufe 1 eingestuft. Ursprünglich war meine Stelle befristet, aber ich habe sie angenommen, um Berufserfahrung zu sammeln. Meine Hauptaufgaben umfassen die Verwaltung des Internetauftritts des Amtes, die Erfassung von Support-Tickets und die IT-Administration für ein bestimmtes System.
Ich bin noch in der Probezeit und es steht bereits eine Vertragsverlängerung an. Allerdings wurde bisher nicht darüber gesprochen, ob sich die Bedingungen ändern werden.
Ist die Einstufung in Entgeltgruppe 6 angemessen für die Aufgaben, die ich ausführe? Kann ich bei der Vertragsverlängerung eine höhere Entgeltgruppe beantragen?
--- End quote ---
Die E6 klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar für die beschriebenen Tätigkeiten.
Wenn Vertragsverhandlungen anstehen, kannst du deine Vorstellungen ansprechen und entsprechend durchsetzen. Es handelt sich dabei um Verhandlungen auf Augenhöhe - der Gedanke, dabei etwas "beantragen" zu können ist dabei fremd.
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: wurmlie am 22.04.2024 07:10 ---Hallo, mit der EG6 sind Sie unterbezahlt und überqualifziert sowie falsch eingestuft.
Mich wundert es, dass das mit einem Bachelor auf einer EG6 überhaupt eingestellt wurden. FÜr Sie gäbe es EG10-12 Stellen wie Sand am Meer.
Sie sollten sich auf eine Stelle ab EG10 bewerben. Eine Höhergruppierung wird so nicht möglich sein, da sie auf einer Stelle mit Stellenbewertung mit EG6 sitzen und keine der Aufgaben eine EG10 berechtigt. Es sei denn Sie bekommen noch weitere Aufgaben hinzu, die eine EG10+ rechtfertigen.
Als Wirtschaftsinformatiker sollten Sie aber eher in die Privatwirtschaft wechseln, falls Sie doch deutlich mehr Geld verdienen möchten :)
--- End quote ---
"Unterbezahlt" nicht, sofern denn die Rechtsmeinung des AG zutreffend ist. Überqualifiziert, meinetwegen, aber sozusagen "selbstgewähltes Unheil". "Falsch eingestuft" - wieso?
Warum sollte der AG keinen Bachelor in EG 6 einstellen, wenn er sich doch bewirbt?
Beim Rest stimme ich dir zu.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version