Autor Thema: Verordnungen schriftlich Mitteilen  (Read 4323 times)

Mcalatayud

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Verordnungen schriftlich Mitteilen
« am: 21.04.2024 18:03 »
Hallo

Ich habe eine Frage zum Thema nicht schriftliche bzw angezeigte Verordnungen.

Im konkreten Fall wurde „angeblich“ in einer Besprechung beschlossen, dass der Innenhof, ab sofort nicht geparkt werden darf. In diesem Fall Besucher
Nun verhält es sich so, das es wie es aussieht es nichts schriftliches gibt. Auch der externe Wachschutz hat dieses nicht schriftlich, soll es aber Ahnden.
Auch wurde es öffentlich nicht ausgehangen oder Mitarbeiter schriftlich mitgeteilt.

Muss der Dienstherr dieses schriftlich mitteilen / Aushängen.
Nach welcher Grundlage ist er Verpflichtet. Dieser und die Büroleitung scheinen meine Anfrage zu Ignorieren und auch antwortet der Dienstherr nur pampig.

Vielleicht kann mir diesbezüglich einer weiterhelfen

Danke und schönen Sonntag.

Schokobon

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Antw:Verordnungen schriftlich Mitteilen
« Antwort #1 am: 21.04.2024 21:14 »
Wem auch immer der Innenhof gehört bestimmt auch wer da parken darf und wie er das kommuniziert.

Mcalatayud

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Antw:Verordnungen schriftlich Mitteilen
« Antwort #2 am: 22.04.2024 07:19 »
Dann könnte das Abschleppen teuer werden, da es nicht ausgeschildert ist.

SamFisher

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Antw:Verordnungen schriftlich Mitteilen
« Antwort #3 am: 22.04.2024 07:44 »
Selbst wenn es so wäre, wäre das ja nicht Dein Problem, oder?

MoinMoin

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Antw:Verordnungen schriftlich Mitteilen
« Antwort #4 am: 22.04.2024 07:52 »
Und der Dienstherr lernt durch monetäre Schmerzen wie er es richtig macht.

Mcalatayud

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Antw:Verordnungen schriftlich Mitteilen
« Antwort #5 am: 22.04.2024 09:23 »
Selbst wenn es so wäre, wäre das ja nicht Dein Problem, oder?

Schon mal was von Vorbildfunktion gehört? Oder reden Sie immer unqualifizierten Stuss.
Nicht darauf hinweisen und Ahnden ist sehr vorbildlich.

Mcalatayud

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Antw:Verordnungen schriftlich Mitteilen
« Antwort #6 am: 22.04.2024 09:37 »
Und der Dienstherr lernt durch monetäre Schmerzen wie er es richtig macht.

Oder auch nicht. Die Prozesskosten zahlen wir als Steuerzahler

SamFisher

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Antw:Verordnungen schriftlich Mitteilen
« Antwort #7 am: 22.04.2024 09:53 »
Selbst wenn es so wäre, wäre das ja nicht Dein Problem, oder?

Schon mal was von Vorbildfunktion gehört? Oder reden Sie immer unqualifizierten Stuss.
Nicht darauf hinweisen und Ahnden ist sehr vorbildlich.

Wenn ich das lese und Du Deine Fragen an Büroleitung/Dienstherren ähnlich ausdrückst, kann ich verstehen, warum die Dich ignorieren oder pampig antworten.

Mcalatayud

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Antw:Verordnungen schriftlich Mitteilen
« Antwort #8 am: 22.04.2024 10:21 »
Da Sie, außer abfällige und abwertende Kommentaren, nichts sachdienliches leisten können, gehe ich davon aus, dass Sie dieser AFD Sympathisant sind, worüber man im Amt redet.

Ich würde es mit einer Verhaltenstherapie versuchen.

SamFisher

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Antw:Verordnungen schriftlich Mitteilen
« Antwort #9 am: 22.04.2024 12:51 »
Das ich "dieser AFD Sympathisant" dürfte schwer möglich sein, da wir - zum Glück - in unterschiedlichen Behörden arbeiten.

Landesdiener

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Antw:Verordnungen schriftlich Mitteilen
« Antwort #10 am: 22.04.2024 13:04 »
Er meint den einen, den es doch überall gibt  ::) ;D

Trolle bitte nicht füttern!

Organisator

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Antw:Verordnungen schriftlich Mitteilen
« Antwort #11 am: 22.04.2024 13:21 »
Er meint den einen, den es doch überall gibt  ::) ;D

Trolle bitte nicht füttern!

Blöd nur, wenn sie auch Themenstarter sind ;) Aber immerhin wird er es mit einer Verhaltenstherapie versuchen und ist somit schonmal auf einem guten Weg.

SamFisher

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Antw:Verordnungen schriftlich Mitteilen
« Antwort #12 am: 22.04.2024 15:05 »
Er meint den einen, den es doch überall gibt  ::) ;D

Trolle bitte nicht füttern!

Mist, erwischt.  ;D