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Mitnahme Urlaub von vor Elternzeit

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Faith23:
Hallo,
laut § 17 BEEG "hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren".
Ich hatte bis Anfang diesen Jahres Elternzeit, seit 2023 habe ich wieder in Teilzeit in Elternzeit gearbeitet und nach der Elternzeit Vollzeit. Muss ich meinen Resturlaub von vor der Elternzeit nun dieses Jahr nehmen, weil ich 2023 schon wieder in Teilzeit gearbeitet habe oder gilt tatsächlich der Zeitpunkt nach der Elternzeit, also muss der Urlaub noch in 2025 übertragen werden?
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

Cico1901:
Zu dem Thema hätte ich auch noch eine Frage, wo ich noch nicht so Recht eine Antwort finden konnte:

Wenn ich 5 Tage Resturlaub von einer Vollzeitstelle mit in die Elternzeit hinein nehme, dann aber nach der Rückkehr aus der Elternzeit in Teilzeit nur noch halbe Tage arbeite: Sind dann aus den 5 "Vollzeit-Urlaubstagen" nach der Rückkehr automatisch 5 "Teilzeit-Urlaubstage" geworden?

Schokokeks:

--- Zitat von: Faith23 am 21.04.2024 19:04 ---Hallo,

--- End quote ---

Was steht in der aussagekräftigen DV?


--- Zitat von: Cico1901 am 06.05.2024 11:06 ---... 5 "Teilzeit-Urlaubstage" ...?

--- End quote ---

Was sollen Teilzeit-Urlaubstage sein?

Cico1901:

--- Zitat von: Schokokeks am 06.05.2024 13:03 ---Was sollen Teilzeit-Urlaubstage sein?

--- End quote ---

Wenn ich in Elternzeit gehe, habe ich noch einen bestehenden Anspruch auf 5 Vollzeit-Urlaubstage, somit quasi auf eine Lohnfortzahlung von 39 Std.

Sofern ich direkt nach der Elternzeit mit 50% wieder beginne wären diese Urlaubstage, sofern diese einfach weiterhin als 5 Resturlaubstage gelten, nur noch 19,5 Stunden "wert". Und somit halt 5 "Teilzeit-Urlaubstage".

Schokokeks:
Ein Tag ist per Definition ein Tag, die Verdopplung des Anspruchs Wunschdenken

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