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Mitnahme Urlaub von vor Elternzeit

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MoinMoin:
Ein Tag ist ein Tag korrekt.
Aber die Bezahlung für diesen Tag muss in der Höher erfolgen, wie er erworben wurde.
Also die Lohnzahlung für einen in VZ erworbenen Urlaubstag muss mit VZ Geld bezahlt werden.

Cico1901:

--- Zitat von: MoinMoin am 06.05.2024 14:56 ---Ein Tag ist ein Tag korrekt.
Aber die Bezahlung für diesen Tag muss in der Höher erfolgen, wie er erworben wurde.
Also die Lohnzahlung für einen in VZ erworbenen Urlaubstag muss mit VZ Geld bezahlt werden.

--- End quote ---

Danke, so hätte ich mir das auch gedacht.

Wie wird denn sowas in die Praxis umgesetzt? Bekommt man dann zusätzlich zu dem Urlaubstag die Differenz vergütet? Wird die Differenz an Stunden auf ein Stundenkonto geschrieben?

ich1974:
Deine Personalstelle muss Dir diese R Tage als 39 Stunden Woche vergüten. Am besten im Anschluss an die Elternzeit diesen Urlaub gleich nehmen und als 39 Stunden sprich Vollzeit vergüten lassen. Im Anschluss an diese 5 Tage dann einfach Teilzeit arbeiten.

Saxum:
Diese Vorgehensweise wird so oft so gehandhabt, ist kein Muss. Manche "verlängern" die Elternzeit eben mit der Beurlaubung um den entsprechen Zeitraum des Resturlaubs und erhalten aus diesem das Gehalt das man vor der Elternzeit hatte. Nach Ablauf dieses Rest-Urlaubs-Zeitraums greift dann der Startzeitpunkt den man im Teilzeit-Antrag angegeben hat.

Das ist mWn sogar der angenehmste Weg für die Entgeltabrechnung, aber wie gesagt kein muss. Man kann den Urlaub auch später nehmen während man schon in Teilzeit ist. Die Entgeltstelle muss eben dann a bisserl Zahlenarobatik machen um das Vollzeitgehalt auszuzahlen, aber dafür werden die Kolleg*innen dort ja auch bezahlt.

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