Autor Thema: [BW] Berechnung Erfahrungszeit  (Read 1323 times)

SpoWi

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[BW] Berechnung Erfahrungszeit
« am: 21.04.2024 20:21 »
Hallo liebes Forum,

ich lese schon seit langer Zeit hier immer gerne diverse Themen mit und habe aktuell selbst eine Frage:

Ich war bin 1.1.2013 im öffentlichen Dienst an einer Hochschule im TV-L E13 angestellt. Nun wurde ich zum 1.3.2024 auf einer A13 verbeamtet und es geht aktuell um die Berechnung meiner bisherigen Erfahrungszeit.

Rahmenbedingungen: vom 1.1.2013 bis 31.12.2014 hatte ich ein Promotionsstipendium plus eine 15% meiner Hochschule und ab dem 1.1.2015 immer mindestens eine 50%.

Das LBV rechnet mir die Jahre 2013/2014 nicht als Erfahrungszeit an mit der Begründung "Tätigkeit im öffentlichen Dienst - nicht berücksichtigungsfähig, da nicht hauptberuflich". Da ich dies jedoch definitiv der Fall war die Frage welchen Nachweis das LBV aus ggf. vorhandenen Erfahrungen eurerseits benötigt. Würde ein Schreiben des Arbeitsgebers ausreichen? Bisher liegen dem LBV sämtliche Arbeitsverträge vor.

Ab 1.1.2015 wurden alle Jahre prinzipiell anerkannt, die letzten 3 Jahre jedoch nicht als Erfahrungszeit gewertet mit der Begründung "Tätigkeit im öffentlichen Dienst - hauptberuflich / nicht berücksichtigungsfähig, da für Laufbahn vorgeschrieben" --> kann dies ggf. durch eine vorhandene Promotion verkürzt werden, da diese Berufsbezogen war? Ansonsten müsste das ja gemäß LGB passend sein.

Vielen Dank für ggf. vorhandene Erfahrungswerte/Meinungen!

Landesdiener

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Antw:[BW] Berechnung Erfahrungszeit
« Antwort #1 am: 22.04.2024 09:35 »
Wo bist du denn tätig bzw. als was? Sonst können wir nichts zu den letzten drei Jahren sagen.

Die Promotion wird wohl wie ein Studium gewertet, also war das deine Haupttätigkeit und die 15 % nur ein "Nebenjob". Klingt für mich plausibel.

Hast du schon mal beim LBV nachgefragt? Gegen die Festsetzung ggf. Widerspruch einlegen, wenn die Zeit knapp wird.

SpoWi

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Antw:[BW] Berechnung Erfahrungszeit
« Antwort #2 am: 22.04.2024 10:09 »
Wo bist du denn tätig bzw. als was? Sonst können wir nichts zu den letzten drei Jahren sagen.

Die Promotion wird wohl wie ein Studium gewertet, also war das deine Haupttätigkeit und die 15 % nur ein "Nebenjob". Klingt für mich plausibel.

Hast du schon mal beim LBV nachgefragt? Gegen die Festsetzung ggf. Widerspruch einlegen, wenn die Zeit knapp wird.

Ich war als Akademischer/Wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt und nun als Akademischer Rat an einer Uni in BaWü.
Beim LBV hake ich nach, sobald ich eine Idee der Rahmenbedingungen habe.

Landesdiener

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Antw:[BW] Berechnung Erfahrungszeit
« Antwort #3 am: 22.04.2024 11:02 »
die letzten 3 Jahre jedoch nicht als Erfahrungszeit gewertet mit der Begründung "Tätigkeit im öffentlichen Dienst - hauptberuflich / nicht berücksichtigungsfähig, da für Laufbahn vorgeschrieben"
Kannst du das bestätigen? Ist für dein Amt als Akademischer Rat diese Berufstätigkeit Voraussetzung? Wenn dem so ist, kann es nicht als Erfahrungszeit angerechnet werden. Eine Verkürzung wegen den vorhandenen Promotion halte ich nicht für wahrscheinlich.

Such mal nach der für dich einschlägigen Laufbahnverordnung. Da müsste drin stehen, was Voraussetzung ist und ggf. zu einer Abkürzung führt.

SpoWi

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Antw:[BW] Berechnung Erfahrungszeit
« Antwort #4 am: 22.04.2024 11:29 »
Danke für deine Rückmeldung!

Landesdiener

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Antw:[BW] Berechnung Erfahrungszeit
« Antwort #5 am: 22.04.2024 12:00 »
Gerne! Wäre schön, wenn du dann Rückmeldung geben würdest, wie die Sache ausgegangen ist.