Hallo liebes Forum,
ich lese schon seit langer Zeit hier immer gerne diverse Themen mit und habe aktuell selbst eine Frage:
Ich war bin 1.1.2013 im öffentlichen Dienst an einer Hochschule im TV-L E13 angestellt. Nun wurde ich zum 1.3.2024 auf einer A13 verbeamtet und es geht aktuell um die Berechnung meiner bisherigen Erfahrungszeit.
Rahmenbedingungen: vom 1.1.2013 bis 31.12.2014 hatte ich ein Promotionsstipendium plus eine 15% meiner Hochschule und ab dem 1.1.2015 immer mindestens eine 50%.
Das LBV rechnet mir die Jahre 2013/2014 nicht als Erfahrungszeit an mit der Begründung "Tätigkeit im öffentlichen Dienst - nicht berücksichtigungsfähig, da nicht hauptberuflich". Da ich dies jedoch definitiv der Fall war die Frage welchen Nachweis das LBV aus ggf. vorhandenen Erfahrungen eurerseits benötigt. Würde ein Schreiben des Arbeitsgebers ausreichen? Bisher liegen dem LBV sämtliche Arbeitsverträge vor.
Ab 1.1.2015 wurden alle Jahre prinzipiell anerkannt, die letzten 3 Jahre jedoch nicht als Erfahrungszeit gewertet mit der Begründung "Tätigkeit im öffentlichen Dienst - hauptberuflich / nicht berücksichtigungsfähig, da für Laufbahn vorgeschrieben" --> kann dies ggf. durch eine vorhandene Promotion verkürzt werden, da diese Berufsbezogen war? Ansonsten müsste das ja gemäß LGB passend sein.
Vielen Dank für ggf. vorhandene Erfahrungswerte/Meinungen!