Autor Thema: Wechsel vom Land (TV-L) zur Kommune (TVöD) - Richtiger Ablauf  (Read 1835 times)

OneWayToRome

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Hi Leute,

ich habe arbeite derzeit beim Land und habe eine Stelle bei einer Kommune in Aussicht. Ich habe nur die kurze Frage, wie man es nun am besten anstellt, also im Ablauf.

Ich würde es jetzt so machen:

- Vertrag bei der Kommune unterschreiben mit Anfangsdatum nach Kündigungsfrist (in meinem Fall 4 Monate)
- Alten Vertrag kündigen
- Fertig

Oder gibt es da noch etwas zu bedenken?

LG

troubleshooting

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- Vertrag bei der Kommune unterschreiben mit Anfangsdatum nach Kündigungsfrist (in meinem Fall 4 Monate)
- Alten Vertrag kündigen
- Fertig

Oder gibt es da noch etwas zu bedenken?


Die ersten zwei Punkte sind OK, aber dann: Überstunden abbauen, Resturlaub nehmen, falls vorhanden private Daten auf AG-PC löschen, Privatkram aus dem Büro räumen...

OneWayToRome

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Danke für die Antwort! Ja, das wird natürlich auch alles gemacht!

Wie ist das denn mit Urlaub, wird dann bei der Kommune nicht abgefragt, wie viel Urlaub ich schon genommen habe und das wird dann auf das Jahr quasi verrechnet? Also, wenn ich beim Land schon 15 Urlaubstage genommen habe, habe ich bei der Kommune auch nur noch 15 Tage Resturlaub, oder nicht?

Das mit den Überstunden ist soweit klar, dass ich diese verbrauchen muss bzw. nicht mit rüber nehmen kann, da ja sonst die Kommune für meine Überstunden aufkommen müsste, die ich beim Land gemacht habe. Das funktioniert nicht.

P.S.: Ich hatte es oben nicht erwähnt, aber ich bin Tarifbeschäftigter!
« Last Edit: 22.04.2024 10:24 von OneWayToRome »

troubleshooting

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So, wie du schilderst, ist es ja ein komplett neuer Vertrag, keine Versetzung (hab ich auch schon zwischen Land und da Bund erlebt), insofern ist völlig egal, wieviel Urlaub du beim alten AG "verbraten" hast. Beim neuen AG gibt es anteilig für die Monate, die du dort arbeitest. Wobei hier zu beachten ist, dass du da ja Probezeit hast und dort, Urlaub oft nur für die Monate bekommst, die du bis dahin "abgeleistet" hast, also nicht bis Jahresende.

OneWayToRome

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Alles klar, danke für deine Hilfe!

Und ja, ist ein komplett neuer Vertrag. Die Kündigung würde dann zum 01.05. wirksam werden und zum 01.09. würde der neue Vertrag beginnen. Allerdings habe ich dann direkt im September schon fest gebuchten Urlaub. Das war der neuen Behörde jedoch ziemlich "egal" bzw. es gab kein Veto. Haben sie so hingenommen. Aber, was sollen sie auch machen, das wird vermutlich häufig passieren...

MoinMoin

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Eine Versetzung zwischen zwei verschiedenen AGs?
mmmh, geht nicht und gibt es nicht, wurde wahrscheinlich nur so von den pfiffigen netten Personalern so genannt.

Und nein du wenn du beim alten AG noch 15 Tage Resturlaub hast, dann hast du nicht automatisch beim neuen diese ebenfalls.
Du könntest sogar deine 30 Tage jetzt beim alten AG nehmen und hättest dann 0 Tage beim neuem. :-[

OneWayToRome

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Ich danke euch beiden schon einmal für eure Hilfe! Das ging sehr flott!

Albeles

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Du verlierst auch deinen Anspruch auf JSZ. Einfach mal ausrechnen, ob das nicht vielleicht später erst Sinn macht.

OneWayToRome

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Danke für den Hinweis!

Da man für die JSZ ja bis zum 01.12. noch dort, wo die JSZ gewährt wird, in einem Dienstverhältnis stehen muss, fällt diese Option für mich weg. Das wäre für den neuen Arbeitgeber dann wohl eine zu lange Zeit. Es geht bezüglich bereits gebuchtem Urlaub nur noch um den 01.09. oder 01.10.

Sylvia81

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Darf ich fragen, aus welcher Stufe deiner Entgeltgruppe du kommst und in welche du beim neuen Arbeitgeber eingestuft wirst?
Vielen Dank

OneWayToRome

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Ja klar!

Ich bin derzeit im TV-L und dort in der EG 11, Stufe 2. Der neue Vertrag ist im TVöD und beginnt in der EG 10, Stufe 3.

Der TVöD ist finanziell ja sowieso schon einmal besser aufgestellt, auch zukünftig mit Blick auf "stufengleichen Aufstieg". Darüber hinaus gibt es dort noch eine jährliche "Erfolgsprämie" und der neue Arbeitsplatz ist nun nur noch 7 km und nicht mehr 50 km entfernt. Falls meine Beweggründe auch von Interesse sind... :)
« Last Edit: 22.04.2024 11:48 von OneWayToRome »

Sylvia81

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Vielen Dank für deine Antwort.
Ich bin ebenfalls am Überlegen, allerdings bin ich in EG9a, Stufe 6. Ein Wechsel in den TvöD würde sich langfristig auch rechnen. Allerdings mache ich meine Tätigkeit super gerne. Wünsche Dir viel Erfolg im neuen Job.

VFA West

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Vielen Dank für deine Antwort.
Ich bin ebenfalls am Überlegen, allerdings bin ich in EG9a, Stufe 6. Ein Wechsel in den TvöD würde sich langfristig auch rechnen. Allerdings mache ich meine Tätigkeit super gerne. Wünsche Dir viel Erfolg im neuen Job.

Würde ich mir ggf. nochmal überlegen. Geld ist nicht alles. Kannst du evtl. eine Zulage beantragen? Z.B. bei Vorlage eines anderen Angebotes?

Beamter

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So, wie du schilderst, ist es ja ein komplett neuer Vertrag, keine Versetzung (hab ich auch schon zwischen Land und da Bund erlebt)

Das glaube ich kaum.

OneWayToRome

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Vielen Dank für deine Antwort.
Ich bin ebenfalls am Überlegen, allerdings bin ich in EG9a, Stufe 6. Ein Wechsel in den TvöD würde sich langfristig auch rechnen. Allerdings mache ich meine Tätigkeit super gerne. Wünsche Dir viel Erfolg im neuen Job.
Kein Problem! Ist ja auch für mich immer wieder interessant zu sehen, dass viele Leute die gleichen "Probleme" haben.
Würde ich mir ggf. nochmal überlegen. Geld ist nicht alles. Kannst du evtl. eine Zulage beantragen? Z.B. bei Vorlage eines anderen Angebotes?
Da stimme ich dir zu. Geld alleine macht nicht glücklich. In meinem Fall habe ich aber auch lange überlegt. Letztendlich muss man für sich selber wissen, ob mehr dafür oder dagegen spricht.

Meine Gründe waren dann aber ziemlich eindeutig pro neuer Job:

- Der Wunsch sich zu verändern (neuer spannender Arbeitsbereich, der mich mehr anspricht, als das jetzige Arbeitsfeld).
- Wohnortnähe (Vorher 50 km und nun 7 km), bin also in 15-20 Minuten mit dem Rad da, anstatt 35 Minuten mit dem Auto.
- Vom Gehalt her nahezu identisch.
- Ich bin noch unter 40 und habe in den letzten Jahren diverse Höhergruppierungen im TV-L mitgemacht. Erst von EG 6 auf EG 9 und dann, nach dem Verwaltungsfachwirt, von EG 9 auf EG 11. Klar, das klingt gut und man darf sich auch nicht beschweren. Das weiß ich selber auch. Allerdings war es jedes mal trotzdem richtig bitter, dabei seine Erfahrungsstufen zu verlieren. Das sehe ich immer wieder bei Kollegen, die in einer niedrigen EG schon in einer hohen Erfahrungsstufe sind, dann aufsteigen und nachher kaum mehr haben als vorher. Klar, mehr ist immer gut, aber befriedigend ist das nicht. Da macht man schon einen guten Aufstieg und trotzdem bekommt man "nur" den Garantiebetrag. Da gab es, trotz "Verhandlungen", zumindest bei uns, keine andere Möglichkeit. Wenn man also zukünftig noch vor hat, sich noch weiterzuentwickeln, dann macht es ggf. auch hier Sinn mal nach Stellen im TVöD zu gucken, wegen des stufengleichen Aufstiegs. Aber auch hier gilt wieder, dass Geld nicht alles ist. Es muss schon mehr dafür sprechen! Was das angeht ist der TV-L leider nicht so attraktiv. Bei meiner alten Behörde bzw. der derzeitigen Behörde gab es viele Beamte. Die hat das natürlich alles nicht gejuckt, da es bei denen ja ganz anders/besser läuft. Da kommt man dann schon ins Grübeln, ob es nicht vielleicht auch besser geht.

Dagegen sprachen die Gründe:

- Nette Kollegen "im Stich" lassen (wobei ich bisher nur sagen kann, dass es überall nette Menschen gibt und die Kollegen, die man ins Herz geschlossen hat, mit denen wird man auch weiterhin Kontakt haben, wenn man das will).
- Nach 9 Jahren die Stelle zu kündigen im öD war erst einmal eine Überwindung, da neuer Vertrag und 6 Monate Probezeit.
- Standing im Team und bei den Kollegen (alle Leistungen der Vergangenheit sind quasi weg und man muss sich alles neu erarbeiten, was aber auch ein Anreiz sein kann und ggf. auch motiviert)

Man sieht, es war, zumindest mal bei mir, eine Abwägung von allen möglichen Dingen. Vermutlich habe ich auch noch was vergessen, aber ich gehe mal davon aus, dass es vielen ähnlich geht. Zumindest, wenn sie mit ihrem derzeitigen Job ganz zufrieden sind. Wenn man unzufrieden ist, dann fällt diese Entscheidung oft leichter, denke ich.
So, wie du schilderst, ist es ja ein komplett neuer Vertrag, keine Versetzung (hab ich auch schon zwischen Land und da Bund erlebt)
Das glaube ich kaum.
Das hast du richtig erkannt! Es ist natürlich keine Versetzung! Also bei mir ist es ein komplett neuer Vertrag, da sich der Arbeitgeber (Dienstherr) und auch die Stelle an sich ändern.

Abordnung = vorübergehend (ist aber auf Dauer bei mir)
Versetzung = derselbe Arbeitgeber (ändert sich in meinem Fall)
Zuweisung = vorübergehend (ist aber auf Dauer bei mir)