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Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation

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PolareuD:

--- Zitat von: Quaestio de dignitate am 10.05.2024 18:53 ---Hallo Zusammen,

ich bin neu in diesem Forum und habe mich extra für diese Diskussion hier angemeldet. Der Sammelklage würde ich mich gerne anschließen. Wie müsste ich vorgehen, wo kann ich mich eintragen.

Beste Grüße!

--- End quote ---


Sammelklagen gibt es in dem Zusammenhang nicht. Nähere Infos findest du hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123363.msg352971.html#msg352971

oder auch in deinen persönlichen Mittelungen.

VG
PolareuD

Marsman:
Ich bin auch klagewillig, habe für 2021 und 2022 rückwirkend sowie für 2023 und 2024 im laufenden HHJ Widerspruch eingereicht (Eingang bestätigt und ruhend gestellt).

Wenn ich das richtig verstehe, soll die Klage proaktiv vor einem möglichen Widerspruchsbescheid eingericht werden.

Was passiert mit der Klage, wenn zwischenzeitlich (vor Ende des Gerichtsverfahrens) ein Gesetz zur Amtsangemessene Alimentation erlassen wird, und
a) alle Punkte verfassungskonform erfüllt werden
b) teilweise Punkte verfassungskonform erfüllt werden?

Zu den bisher genannten Klagepunkten sehe ich auch eine große Ungleichbehandlung durch den geplanten Abschmelzungsbetrag. Wie kann dieser Punkt in einer Klage Berücksichtigung finden, wenn das Gesetz bisher noch nicht in Kraft gesetzt ist?

VG
Marsman

PolareuD:
Gerichtlich wird letztendlich die höhe der amtsangemessenen Alimentation in den einzelnen Jahren ermittelt. Wenn hier zwischenzeitlich Nachzahlungen erfolgt sind, werden die Ansprüche miteinander verrechnet. Im Extremfall liegt die Differenz bei Null. Das halte ich aber für unwahrscheinlich, da die Fehlbeträge viel höher sind, als das der Besoldungsgesetzgeber bereit wäre freiwillig zu zahlen.


--- Zitat von: Marsman am 11.05.2024 16:26 ---Wenn ich das richtig verstehe, soll die Klage proaktiv vor einem möglichen Widerspruchsbescheid eingericht werden.

--- End quote ---

Durch proaktives Handeln wollen wir zuerst den Widersprüchsbescheid erwirken, ggf. durch Untätigkeitsklage. Erst danach kann Feststellungsklage erhoben werden auf amtsangemessene Alimentation.

Dunkelbunter:
Was bringt es wenn die RV folgende Zusage macht?
"Unsere Kostenzusage erteilen wir zunächst ausschließlich für die außergerichtliche
Interessenwahrnehmung."

xap:
Die RSV übernimmt Kosten in der Regel stufenweise. Zeichnet sich ab, dass keine außergerichtliche Lösung absehbar ist, muss durch den RA eine erneute Kostendeckungsanfrage für das Gerichtsverfahren gestellt werden, welche in der Regel auch genehmigt wird. Das zieht sich dann ggf. mit erneuten Anfragen durch die Instanzen.

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