Grundsätzlich müssen Wiedersprüche haushaltsnah, also in dem Jahr für das man auch Widerspruch einlegen möchte, gestellt werden.
AAABER, da zwischenzeitlich einige User berichtet haben, dass ihnen Widersprüche auch vergangener Jahre ruhend gestellt wurden, spricht IMHO nichts dagegen, es einfach zu machen.
Am Ende des Tages ist dein größter Verlust das Porto. ICH würde also per se bis einschließlich 2021 Widerspruch einlegen.
Da du nicht selbst klagst, kannst du erstmal nicht von den Urteilen all jener profitieren, die es getan haben. Das Common Law wie es im us-amerikanischen Recht existiert, also dass Gerichte an die Urteile vergangener Jahr gebunden sind, gibt es in Deutschland in der Form nicht.
Natürlich wird sich ein Gericht anschauen, was andere Richter in ähnlich gelagerten Fällen geurteilt haben aber das ist kein Garant, dass dein Urteil identisch ausfällt.