Hallo zusammen,
Folgender Fall: eingestellt 2023 in E10/1.
Mitte des Jahres 2023 Übertragung höherwertiger Aufgaben durch internen Stellenwechsel. Vertrag wurde neu unterschrieben mit E10/1. Da ich der Meinung war mehr Gehalt erhalten zu müssen, habe ich einen Antrag auf Stellenbewertung gestellt.Der Prozess dauerte einige Monate und der rückwirkenden Höhergruppierung (ab neuem Vertrag zum 1. Juni 23) wurde nun stattgegeben. Mir fehlt jedoch noch der Schriftsatz hierzu.
Zwischenzeitlich bin ich nach einem Jahr zum 1.1.24 in E10/2 gestiegen.
Kann mir jemand sagen, welche Stufe ich nun bei rückwirkender Höhergruppierung erhalte? Einerseits lese ich, dass ich auf die Stufe 1 zurückfalle und diese ab dem Vertrag (1.6.23) neu berechnet wird und andererseits lese ich, dass eine Höhergruppierung immer ab Stufe erfolgt.
Worauf kann ich mich einstellen? E11/2 rückwirkend ab 1.6.23, obwohl ich bis dato vorher in der E10/1 war oder E11/1 ab 1.6.23 wodurch mir dann sechs Monate Erfahrungsstufe flöten geht. Oder ist es sogar E11/1 zwischen 1.6-31.12.23 und E11/2 ab 1.1.24 weil ich da ohnehin durch 1 jährige Betriebszugehörigkeit gestiegen wäre?
Vielen Dank für alle Antworten vorab. Im Haus bekomme ich leider keine Konfekten Aussagen und ein Termin bei der Beratung wäre erst in 7 Wochen frei, da hier Personalmangel herrscht.