Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Ladung
modesty:
--- Zitat von: leinadi38 am 23.04.2024 21:24 ---Besteht ein Kommunikationsweg zwischen Gericht und Schulamt? Wenn nicht, sollte doch einer Krankschreibung nichts im Weg stehen?
Wann wird es zu einem öffentlichen Verfahren? Strafantrag ?
--- End quote ---
Diese Einstellung ist sowas von typisch. Der Herr ist nicht krank, er ist Beschuldigter in einem Verfahren, welches von seiner Ex angeleiert wurde. Völlig wertneutral: Zur Geschäftstelle gehen, sagen dass man vor Gericht erscheinen muss und fragen, welche Unterlagen benötigt werden. Bringt wenig hier mit unklaren Sachverhalten Lösungen zu erarbeiten. Fängt ja damit an, dass der Themenersteller zunächst Hauptzeuge war und nun Antragsgegner in nem Gewaltschutzverfahren ist. Sind halt zwei paar Schuhe. Keine Ahnung, was da sonst noch an subjektiver Sachverhaltsanpassung betrieben wurde.
AndreasS:
Das ist aus der Ferne nicht zu beantworten (und aus der Nähe auch nicht, da kein Anwalt). Als Zeuge vorgeladen wird der Arbeitgeber - bei einer privatrechtlichen Auseinandersetzung - nicht in Kenntnis gesetzt. Bei einem Strafverfahren gegen Beamte - wie bereits hier geschrieben wurde - wird der Dienstherr durch die Staatsanwaltschaft über die Einleitung des Strafverfahrens unterrichtet. Wenn das erst vor Gericht passiert (vom Zeugen zum Beschuldigten) dann im Anschluss daran. Hierzu ist sie sogar verpflichtet. Da ja bereits die Hauptverhandlung stattfinden soll, gehe ich mal davon aus, dass bisher kein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist, sonst hätte Ihr Dienstherr (falls zutreffend) sie bereits kontaktiert wegen Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
Eine vorgetäuschte Erkrankung finde ich persönliclh keine gute Idee. Beantragen Sie bsph. stattdessen Urlaub wegen Erledigung einer dringenden persönlichen Angelegenheit. Im öffentlichen Dienst (falls zutreffend) - sollte dies eigentlich kein Hindernis darstellen.
Für weitergehende Fragen wäre evtl. anwaltlicher Rat nicht verkehrt.
Landesdiener:
leinadi38, wir haben dir jetzt alle Möglichkeiten mitgeteilt. Wenn du stattdessen ein Dienstvergehen bevorzugst, indem du dich krankmeldest, dann tu das, aber frag dann auch nicht weiter nach.
leinadi38:
Vielen Dank für eure hilfreichen Rückmeldungen.
Saggse:
--- Zitat von: leinadi38 am 23.04.2024 21:24 ---Besteht ein Kommunikationsweg zwischen Gericht und Schulamt? Wenn nicht, sollte doch einer Krankschreibung nichts im Weg stehen?
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Dieser Kommunikationsweg könnte durchaus bestehen - in Form einer WhatsApp-Elterngruppe! Und wenn man nur ein klein wenig Pech hat, kann die eine Dynamik entwickeln, bei der aus einem "Ich habe den Lehrer meines Sohnes vorhin zufällig im Gerichtsgebäude gesehen." ganz schnell ein "Ich habe doch schon immer gewusst, dass der Typ ein Gewaltverbrecher ist!!" wird.
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