Autor Thema: Frage zum "Einstellungsangebot"  (Read 2028 times)

Partychr

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Frage zum "Einstellungsangebot"
« am: 22.04.2024 18:53 »
Hallo Forum,

ich habe ein Einstellungsangebot erhalten, welches ich seinerzeit mit unterschrieben habe...

Es handelt sich um ein Einstellungsangebot, mit angehängten Vertragsentwurf.

Darin heisst es u.a.:
Herr .... wird ab (sobald alle Einstellungsvorbehalte ausgeräumt wurden) als Beschäftigter auf unbestimmte Zeit eingestellt.

Die Einstellungvorbehalte wurden bereits alle ausgeräumt.

Desweitern steht noch geschrieben dass der genaue Einstllungszeitpunkt noch mit mir abgestimmt werden würde.

Der Einstellungszeitpunkt wurde mir im Nachgang nach telefonischer Abstimmung per E-Mail ebenfalls bestätigt.

Der eigentliche Arbeitsvertrag soll erst am 1. Arbeitstag unterschrieben werden.

Nun sieht es aktuell so aus dass ich gesundheitliche Probleme habe, die wenn es schlimm kommt bis dahin noch nicht ausgestanden sein könnten.

Wie würde es nun aussehen falls ich am Tag der Arbeitsaufnahme krankgeschrieben sien sollte und der Hauptvertrag entsprechend daher noch nicht unterschrieben sein wird ?

Bin ich dann trotzdem schon angestellt und entsprechend krank ?
Oder gilt dass dann als noch nciht angestellt, da der eigentliche Hauptvertrag noch nicht unterzeichnet wurde und die eigentliche Einstellung verschiebt sich auf einen Zeitpunkt nach meiner Genesung ?

Muss ich dann dennoch eine AU vorlegen ? Das dürfte ja in der heutigen Zeit der elektronischen Krankmeldung  etwas schwer werden, da diese ja dann eher von der anderen Stelle (Arbeitsamt, oder Krankengeld) benötigt wird...

Partychr

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Antw:Frage zum "Einstellungsangebot"
« Antwort #1 am: 24.04.2024 16:22 »
Keiner eine Idee wie das aussieht in so einem Fall ?

ohjeee

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Antw:Frage zum "Einstellungsangebot"
« Antwort #2 am: 24.04.2024 18:06 »
Komisches Konstrukt. Kenne keine Vorverträge zu Arbeitsverträgen.
Würde generell vermuten, dass ein Arbeitsverhältnis erst mit Arbeitsvertrag zustande kommt.
Ruf doch beim künftigen AG an und frag nach, schildere den Fall und erkundige dich, ob das AV trotzdem zum beabsichtigten Zeitpunkt gilt.
Denk auch daran, dass du (solltest du derzeit in einem AV sein) dann ggf. unversichert bist (idR nach 1 Monat "Arbeitslosigkeit")

Warum wird überhaupt so ein Kostrukt gewählt? Was soll das für Vorteile bringen? Dem AN bringt es jedenfalls nichts. Ein AV ist ja nichts, was man nicht mit der Post versenden könnte.

Partychr

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Antw:Frage zum "Einstellungsangebot
« Antwort #3 am: 24.04.2024 19:11 »
Also seist wohl ein für den Arbeitgeber bindender Vorvertrag bzw. ein Einstellungsangebot, mit der verpflichtet wäre mich ein zu stellen…..

Somit kann ich kündigen.

Könnte mir denken Sasses für den AG sicherer ist wenn ic erst am Tage selber endgültig unterschreibe…..


Ich weiß Haltung nicht welchen Stellenwert das Ganze hat, ob es auch for den AN bindend ist bzw. ein schriftlich fixierter Termin zur Einstellung zählt, wenn er nicht im Vertrag enthalten ist…..

Nachfragen würde ich den AG jetzt noch nicht, sondern erst wenn es wirklich dazu kommen würde, alles andere würde ja jetzt schon Verdacht wecken auf Krankschreibung mit Vorankündigung o.ä. …..

FearOfTheDuck

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Antw:Frage zum "Einstellungsangebot"
« Antwort #4 am: 24.04.2024 21:09 »
Verstehe ich nicht. Entweder hast du gesundheitliche Probleme oder nicht. Wenn dabei die Gefahr besteht, dass ich nicht rechtzeitig starten kann, spreche ich es an, wenn nicht, dann nicht.

Candide die Optimistische

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Antw:Frage zum "Einstellungsangebot"
« Antwort #5 am: 25.04.2024 08:37 »
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich zustande kommen, die Unterzeichnung wäre dann "nur" die Erfüllung der Formvorschrift.

Ich halte das auch für ein seltsames Vorgehen, aus meiner Sicht ist aber ein Arbeitsvertrag zustande gekommen, der mit Frist und allem Pipapo gekündigt werden müsste.
Krankschreibung am ersten Tag passiert halt mal, das ändert ja am Vertrag nichts, und Arbeitgeber im ÖD stört das mitunter auch nicht.

Wenn der Arbeitgeber Deine Daten schon hinterlegt hat, kann er die elektr. AU auch abrufen. Du müsstest Dich halt spätestens am ersten Tag krankmelden. Oder vorher schon und fragen, ob man das Formelle mit dem Arbeitsvertrag auch auf dem Postweg erledigen kann.

ohjeee

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Antw:Frage zum "Einstellungsangebot"
« Antwort #6 am: 25.04.2024 08:50 »
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich zustande kommen, die Unterzeichnung wäre dann "nur" die Erfüllung der Formvorschrift.

Ich halte das auch für ein seltsames Vorgehen, aus meiner Sicht ist aber ein Arbeitsvertrag zustande gekommen, der mit Frist und allem Pipapo gekündigt werden müsste.
Krankschreibung am ersten Tag passiert halt mal, das ändert ja am Vertrag nichts, und Arbeitgeber im ÖD stört das mitunter auch nicht.

Wenn der Arbeitgeber Deine Daten schon hinterlegt hat, kann er die elektr. AU auch abrufen. Du müsstest Dich halt spätestens am ersten Tag krankmelden. Oder vorher schon und fragen, ob man das Formelle mit dem Arbeitsvertrag auch auf dem Postweg erledigen kann.
stimmt, korrekt, ein AV kann auch mündlich zustande kommen, eine Schrifterfordernis gibt es nicht. Als Nachweis, was in welchem Umfang gelten soll, ist die Schriftform natürlich sinnvoll.
Insofern ja, AU vorlegen.