Autor Thema: Bestimmung des Ortszuschlages bei Patchworkfamilien  (Read 575 times)

vwer

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Einen guten Abend erst einmal,

das Thema ist ja immer wieder aktuell, aber meine Bezügemitteilung passt zu nichts von dem, was ich hier bisher gelesen habe. Daher wollte ich hier noch einmal nachfragen.

Ich bin Lehrer (Beamter) in Bayern

Ich habe aus meiner ersten Ehe zwei Kinder - 18 Jahre und 21 Jahre - beide in Ausbildung - Kindergeld bezieht meine Exfrau, wo auch die Kinder wohnen.

Meine jetztige Ehefrau brachte zwei Kinder mit in die Ehe - 12 Jahre und 17 Jahre - beide in Schule/Ausbildung - Kindergeld an meine Frau, da beide bei uns wohnen.

Weiterhin haben wir zwei gemeinsame Kinder (1 Jahr und 3 Jahre - Kindergeld an mich, wohnen natürlich bei uns)

Laut meiner Bezügemitteilung hatte ich vor der 2. Heirat (vor einem Monat):
Steuerkalsse 1; Kinderfreibetrag 1,0 ; Ortszuschlag 882,23€

Nach der Heirat:
Steuerklasse 3 ; Kinderfreibetrag 3,0 ; Ortszuschlag 882,23€

Weder Kinderfreigebrag noch Ortszuschlag erschließen sich mir.

Falls mir das jemand erklären kann wäre ich sehr dankbar.